hallo frau bader, habe schon versucht über die suchfunktion antwort auf meine frage zu finden, aber leider muss ich nun doch fragen: 1. kind geb. 11.12.2005 erziehungsurlaub für 2 jahre eingereicht 2. kind wird vorrauss. 29.10.2007 geboren versteh ich das so richtig? ein 3. jahr für´s kind nr. 1 kann ich nehmen und danach mit frist von 8 wochen elternzeit für´s 2. kind beantragen? ich weiß, nur bis zum 3. geb. (rest mit genehmigung bis zum 8. LJ) bekomme ich dann trotzdem nach der geburt von kind nr. 2 elterngeld für kind nr. 2, obwohl ich doch für kind nr. 1 elternzeit nehme??? vielen dank für ihre mühe. mfg, nicole
Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 11:24