Hallo Frau Bader, Ich bin offiziell noch bis Oktober 2018 in Elternzeit, entbinde aber per Kaiserschnitt am 12.04.18 mein drittes Baby (ET wäre der 18.4.) Ich habe jetzt die alte Elternzeit zum Mutterschutz gekündigt und in meinem neuen Antrag auf Elternzeit den voraussichtlichen Geburtstermin, also den 12.4. als Beginn angegeben, ist das richtig oder muss ich den Tag nach dem Mutterschutz als Beginn angeben? Vielen Dank
von Emma2012 am 20.02.2018, 18:05