Hallo, wir haben zwar noch Zeit, bis die ET ist, aber ich wollte mir schon mal eine to Do Liste machen, mit den Dingen, die man alle erledigen muss.
Beim Thema Elternzeit beantragen komme ich leider nicht weiter, weil man im Internet verschiedene Aussagen bekommt.
Unser voraussichtlicher ET ist der 11.11.2016. Mein Mann und ich haben uns entschieden, dass ich 1 Jahr Elternzeit beantrage und danach wieder arbeiten gehe, allerdings dann nicht mehr in vollzeit, sondern nur in teilzeit.
Wann beginnt denn nun die Elternzeit, wenn der kleine tatsächlich am 11.11. Zur Welt kommt?! Am 11.11 oder erst nach dem Mutterschutz am 07.01.2017?
Und kann ich dann in dem Schreiben für den Arbeitgeber mitteilen, dass ich dann nicht mehr in vollzeit sondern in teilzeit arbeiten möchte, oder dies lieber auf einen anderen Weg mitteilen?
Danke für Ihre Hilfe
Viele Grüße, Mika
von
Mika1989
am 09.06.2016, 10:11
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
die EZ beginnt mit der Geburt, wird aber trotzdem erst eine Woche danach beantragt (außer bei Frühchen).
Sie können dann ein indiv. Datum eintragen.
Da Sie ja auch TZ in EZ arbeiten können, sollten Sie mind. 2 Jahre beantragen, sonst besteht kein Anspruch auf Verlängerung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2016
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Elternzeit beginnt ab Geburt.
Bitte melde ( nicht beantragen ) zwei Jahre. Wegen dem Kündigungsschutz und damit der alte Vertrag nicht weg ist. Wäre bei einer erneuten Schwangerschaft nachteilig für Dich.
Dann beantragst Du im selben Brief ab dem ( Datum kannst Du frei wählen, denke bei vollen Jahren musst Du genau am Geburtstag zur Arbeit. Kannst also auch einen Tag später z.B. nehmen ) Teilzeit IN ELTERNZEIT arbeiten möchtest.
Details kann man dann später klären. Arbeitszeiten, Tage etc.
Weisst Du dies allerdings schon sicher kannst Du Deine Wünsche schon benennen.
von
Sternenschnuppe
am 09.06.2016, 10:50
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Danke für deine Antwort.
Nur damit ich es richtig verstanden habe.
Die Elternzeit beginnt also am 11.11. (wenn das kleine da tatsächlich zur Welt kommt) und ich soll lieber 24 Monate statt nur 12 Monate melden?!
Also schreib ich dann, dass ich nach einer 12-monatigen Auszeit, ab dem 10.11.17 Elternzeit in Teilzeit nehmen möchte?!
Das bedeutet ja das ich für die ersten 12 Monte dann das volle Elterngeld bekomme und danach dann vom. Arbeitgeber den Lohn für die Teilzeitstelle, richtig?
Sorry für die ganzen weiteren Fragen, aber ich möchte es gerne richtig verstehen und später nichts falsch machen. Und durch die vielen unterschiedlichen Aussagen, wird man zusätzlich verunsichert.
von
Mika1989
am 09.06.2016, 11:18
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Fast :-)
Schreibe einfach ein Enddatum.
Hat das Kind am 11.11. Geburtstag, dann zum Beispiel so.
Sehr geehrte XY
Hiermit melde ich Ihnen meine Elternzeit vom 11.11.2016 - 10.11.2018 an.
Ich bitte um Übertragung der restlichen 12 Monate auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag.
Ich beantrage ab dem 12.11.2017 Teilzeit IN Elternzeit zu arbeiten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von XY Stunden.
Es wäre schön, wenn ich diese wie folgt verteilen kann.
Bitte teilen Sie mir mit wenn dazu genauere Abstimmungen oder ein Termin nötig sind.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Elternzeit sowie der Elternteilzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Bedenke bitte dass dann die Kinderbetreuung stehen muss.
Ist das bei Euch schon sicher ?
Der AG ist nicht verpflichtet sich an Deine Wunschzeiten zu halten.
Plane das vorrausschauend.
von
Sternenschnuppe
am 09.06.2016, 11:50
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Achso. Sollte noch ein weiteres Kind kommen, dann kannst Du nämlich die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden und würdest da wieder den Vollzeitlohn bekommen.
Man sollte daher den Vollzeitvertrag so spät wie möglich endgültig in Teilzeit ändern. Plus dem Kündigungsschutz in der Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 09.06.2016, 11:52
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.
Jetzt hab ich es auf jeden Fall verstanden.
Da wir ja noch ein wenig Zeit haben, werden wir uns nochmal zusammen setzen und alles genau bedenken. Aber so wie du es vorgeschlagen hast, ist es wohl die beste Lösung. Vielen Dank :)
von
Mika1989
am 09.06.2016, 12:05