Hallo Frau Bader, wann muss mein Mann seine Elternzeit in der Arbeit beantragen? Ist der Arbeitgeber berechtigt die 2 Monate festzulegen wie er möchte? Das ist unser 2. Kind. Beim ersten hat er keine Elternzeit n Anspruch genommen. Beim 2. möchte er es aber nun. Kann er die 2 Monate nehmen wann er möchte, z.B. 1. Lebensmonat und 14. Lebensmonat? Dazwischen würde ich Elternzeit haben. Dabke im Voraus lg carry2 P.S. Bin in der 6.SSW
Mitglied inaktiv - 22.07.2008, 11:21