Guten Tag Frau Bader,
ich bekomme diesen Monat mein/unser 1. Kind und wüßte gern was in dem Schreiben an den Arbeitgeber stehen MUß, wenn ich 3 Jahre Elternzeit nehmen will. Da mein Verhältnis zur Chefin nicht wirklich das beste ist (leider) möchte ich Fehler vermeiden. Leider konnte ich bisher nichts darüber in Erfahrung bringen.
Vielen Dank
Jennie
Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 16:20
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
am besten genau das Datum, ab und bis wann (3. Geb. ist der erste ArbTag).
Er muss nicht zustimmen.
Schicken Sie es per Einschreiben oder per Boten (Ehemann)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2007
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Halölo
1.) streiche das Wort "beantragen" wenn es um EZ geht!!!
Man teilt sie mit, da gibt es nichts zu beantragen :-)
I. d. R. muß das Schreiben 1 Woche nach der Geburt, oder besser: 7 Wochen vor Beginn der EZ beim AG eingehen.
Inhalt ist recht einfach: Mein Kind yyyyyy ist am xx.xx.xxxx geboren. Hiermit teile ich Ihnen mit, daß ich bis zum zz.zz.zzzz (= Tag vor dem 3. Geb) EZ in Anspruch nehme.
Bitte bestätigen Sie mir die Dauer der EZ schriftlich.
ist relativ einfach :-)))
IANAL!
Viele Grüße
Désirée
Im Zweifel würde ich Einschreiben / Rückschein schicken.
Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 18:40