Elternzeit/ Befristung der Arbeitsstelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit/ Befristung der Arbeitsstelle

Hallo Frau Bader Ich bin seit 2004 mit einem befristeten Vertrag ( 50% Stelle ) angestellt, ( wegen Erziehungsurlaub einer Mitarbeiterin ). Die Befristung ist dann verlängert worden bis Ende 2008 u. ich habe zusätzlich eine 25% stelle Unbefristet bekommen. Im Januar erfuhr ich das ich schwanger bin, und bin seit November 2007 im Erziehungsurlaub ( erst mal 2 Jahre ). 1. Wie oft kann der Arbeitgeber mich befristen? 2. Wann muß ich spätesten bescheid geben das ich den befristeten Vertrag nicht verlängert haben möchte? 3. Muß der Arbeitgeber mich auf 25% weiter beschäftigen, nach meinem EU? ( AG sagt das es nicht ginge und ich dann mehr Stunden arbeiten muß ).Mir würden 25% vollkommen reichen. 4. Wann muß ich dem Arbeitgeber bescheid geben das ich noch das 3.Jahr Erziehungsurl. nehmen möchte ( AG sagt, 3 Monate vorher )? 5. Ich bekomme für 10 Monate Elterngeld, aber ich dachte immer man würde für 12 Monate das Geld bekommen.Woran kann das liegen, weil für einen Widerspruch ist es bestimmt schon zu spät. Danke schon mal im voraus. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 18.06.2008, 11:26



Antwort auf: Elternzeit/ Befristung der Arbeitsstelle

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Das ist zu umfangreich und eine Einzelberatung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2008



Antwort auf: Elternzeit/ Befristung der Arbeitsstelle

1. 3 x 2. muss er glaube ich gar nicht - da steht ja ein Datum, das zählt 3.gute Frage - ich würde sagen die 25 % bleiben, weiß ich aber nicht 4. soweit ich weiß, 7 Wochen 5. EG gibts bis zum 12 LM (Lebensmonat) - aber erst nach der Zahlung Mutterschaftsgeld - also nur noch 10 Monate

Mitglied inaktiv - 18.06.2008, 15:20



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