Liebe Frau bader,
Ich habe eine Frage und möchte richtig vorgehen.
Mein Sohn ist jetzt fast 6 Monate alt.
Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt . bin unbefristet in einer Kita als Erzieherin beschäftigt.
Ich wollte nach einem Jahr wieder arbeiten gehen... Ich bringe es allerdings nicht übers Herz mein Sohn abzugeben .. Es bricht nur das Herz und raubt mir meine Nächte. . ich kann es einfach nicht ...
Mochte jetzt gerne meinen Arbeitgeber fragen ob ich noch das 2. Jahr Elternzeit nehmen darf.
Was ist aber finanziell? Mein Freund verdient nicht viel..und habe noch eine Tochter von 11 Jahren.
Besteht die Möglichkeit auf Hartz 4 Zuschuss ?oder geht es grundsätzlich garnicht egal was der Freund verdient ? Hinkt die Regelung Elternzeit keinerlei Hilfe vom Staat egal wieviel oder wie wenig man hat? Oder gibt es da eine Möglichkeit ?
Weiss wirklich nicht, wie ich am besten vorgehen soll.. Weiss nur das ich nachts kaum noch schlafe .. Es macht mich ganz verrückt. .
Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
Vielen Lieben dank
Sara Garcia
von
Saragt
am 06.03.2018, 20:10
Antwort auf:
Elternzeit 2. Jahr ..finanziell?
Hallo,
das hängt vom verdiesnt des Partners u vom Jobcenter ab. Einige fragen in den ersten drei Jahren nicht näher nach, andere (wohl berlin) Schon.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2018
Antwort auf:
Elternzeit 2. Jahr ..finanziell?
Nein, hier würde das nicht gehen.
H4 ist für Menschen die unverschuldet in Not geraten.
Dein Kind hat einen Anspruch auf Betreuung und zumindest Teilzeit musst Du arbeiten gehen wenn es finanziell nicht reicht.
Alternativ eben einen 440€ Job wenn der Papa in der Zeit aufpasst.
von
Sternenschnuppe
am 06.03.2018, 20:42
Antwort auf:
Elternzeit 2. Jahr ..finanziell?
Du bist Erzieherin. Könntest du eventuell selbstständig als Tagesmutter arbeiten und so etwas Geld im zweiten Jahr dazuverdienen und deinen Sohn weiter betreuen? Oder in einer anderen Form bei der du ihn mitnehmen kannst?
von
Ava131
am 06.03.2018, 21:17
Antwort auf:
Elternzeit 2. Jahr ..finanziell?
Menschliche Antwort: Du bist nicht allein mit Deinen Gedanken und Sorgen. So geht es vielen.
Rechtliche Antwort.
Du hast einen Betreuungsanspruch, wenn Du ihn nicht nutzt, ist das Deine Entscheidung. Wie Sternschnuppe trefflich schrieb: es liegt keine unverschuldete Notlage vor.
Lass Dich beim Jobcenter beraten, ganz wenige machen wohl noch Ausnahmen. (Liest man hier vereinzelt.) Fraglich jedoch was bei einer Berechnung herauskäme. Das Einkommen des Freundes wird zur Bedarfsdeckung herangezogen, auch Kindergeld usw.
Bg
Mitglied inaktiv - 07.03.2018, 09:03
Antwort auf:
Elternzeit 2. Jahr ..finanziell?
Meiner Erfahrung nach hängt das stark davon ab, ob die Kommune ausreichend Krippenplätze anbieten kann oder nicht.
So manche Kommune zahlt lieber Hartz4, als sich wegen fehlender Krippenplätze verklagen zu lassen - billiger ist das nämlich auch nicht (weil hier ja so gerne darauf herumgeritten wird, daß die Allgemeinheit das zahlen muß).
Ich würde mal zum JC gehen und nachfragen. Wobei ja der AG auch nicht verpflichtet ist, ein weiteres EZ-Jahr zu genehmigen. Es kann also sein, daß die Sache finanziell mit H4 zu stemmen ist, der AG dem Ganzen aber dann doch einen Strich durch die Rechnung macht.
von
Strudelteigteilchen
am 07.03.2018, 12:20
Antwort auf:
Elternzeit 2. Jahr ..finanziell?
Wenn der Freund nicht viel verdient, wieviel arbeitet er Stunden pro Woche? Da bleibt evtl. noch der Abend und das WoE, wo du z.B. deine Kinder von ihm betreuen lassen und einen 450€-Job machen kannst: putzen, Regale auffüllen im Supermarkt, in der Gastronomiebranche ....
Ich finde es gut, dass du dein Kind so früh nicht weggeben möchtest, aber dafür müsst ihr einfach selber aufkommen. Vielleicht mit Hilfe der Großeltern? Mit Nachbarschaftshilfe? Wie auch immer, Eigenverantwortung übernehmen.
Vielleicht wäre das noch eine Option: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Mitglied inaktiv - 07.03.2018, 14:25