Hallo, ich habe eine Frage bezg. der Elterngeldberechnung: Ich arbeite in TZ (16 Std) wöchentlich angestellt. Nebenbei bin ich auf selbständiger Basis als Kursleiterin tätig. Hier verdiene ich jeden Monat anders. Werden zur Elterngeldberechnung beide Verdienste herangezogen oder nur die aus der versicherungspflichtigen Angestelltenbeschäftigung. Innerhalb der Elternzeit möchte ich weiterhin als Kursleiterin stundenweise arbeiten. Gibt es irgendwelche Gehaltsgrenzen etc. die ich beachten muss, damit ich trotzdem wie bisher keine private KV etc. brauche? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 14:18