Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind (Sohn) wurde am 11.6.2017 geboren. Ich befinde mich derzeit in meiner zweijährigen Elternzeit und beziehe reguläres Elterngeld (nicht plus). Mein Elterngeldanspruch endet daher am 10.6.18. Ende Juni 2018 erwarten wir unser zweites Kind (ET 26.6.18). Ich befinde mich daher ab 15.5.18 wieder im Mutterschutz und werde Mutterschaftsgeld erhalten. Meine Frage ist nun, was passiert mit meinem Elterngeldanspruch im Zeitraum 15.5.-10.6.18 für unseren Sohn. Muss/kann ich hier irgendwelche Anträge auf (vorzeitige) Auszahlung stellen oder entfällt/reduziert sich dieser Anspruch? Dies würde ja aber dann bedeuten, dass ich aufgrund der raschen Schwangerschaft benachteiligt werde? Vielen Dank bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sarah Manasescu
von anchorage0303 am 21.03.2018, 10:04