LIebe Frau Bader,
kurz und knapp:
unsere Tochter wurde im September 2013 geboren.
Mein Vertrag endet zum 31.12.2013.
Elterngeld habe ich beantragt bis zum 13. Monat (1 Monat Resturlaub fällt weg).
Frage: Wird das Elterngeld bis zum 13. LM nach dem Gehalt berechnet oder ist es eine Lohnersatzleistung, die dann ab Januar 2014, da dann kein Arbeitsvertrag mehr da ist, wegfällt und ich bekomme nur 300 Euro?
VIelen herzlichen Dank für Ihre Antwort und ebensolche Grüße
jojocoso
von
jocoso
am 05.12.2013, 20:27
Antwort auf:
Elterngeld und befristeter Vertrag
Hallo,
Sie bekommen das EG ganz normalw eiter
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
Elterngeld und befristeter Vertrag
Beides falsch.
Das was Du jetzt bekommst, bekommst Du die ganze Zeit des Elterngeldes.
Steht mit Sicherheit auch auf Deinem Bescheid so ;-)
Seid ihr verheiratet ?
Ab Ende Elterngeld musst Du Dich selbst krankenversichern
Wenn Du verheiratet bist kannst Du Dich familienversichern.
Nicht verheiratet eventuell das Elterngeld doch noch splitten um länger beitragsfrei zu sein.
von
Sternenschnuppe
am 05.12.2013, 20:59
Antwort auf:
Elterngeld und befristeter Vertrag
Vielen Dank! WIr sind verheiratet, den Bescheid haben wir noch nicht (dauert etwa 4 Monate in Berlin Charlottenburg).
Trotzdem noch einmal die Frage: Das Elterngeld ist doch eine Lohnersatzleistung, d.h. ab Januar hätte ich ja kein Gehalt mehr und dementsprechend nur den Sockelbetrag? Oder bekomme ich 12 Monate das, was ich im Dezember bekomme.
Sorry für die Nachfrage, aber mir wurde das heute so glaubhaft versichert mit der Lohnersatzleistung.
Herzlichst!
jocoso
von
jocoso
am 05.12.2013, 21:12
Antwort auf:
Elterngeld und befristeter Vertrag
Ist es auch.
Aber ohne Kind hättest Du intensiv einen neuen Job gesucht.
Das was Du jetzt bekommen hast bekommst Du bis zum
Ende des Elterngeldes.
Hast es ja vorher erarbeitet.
von
Sternenschnuppe
am 05.12.2013, 21:43
Antwort auf:
Elterngeld und befristeter Vertrag
Was mich eher stutzig macht sind die 13 Monate.
Man bekommt Elterngeld nur bis zum 1ten Geburtág, darüber hinaus nicht. Jedenfalls nicht bei voller auszahlung. Was man machen kann ist splitten, dann bekommt man aber entsprechend monatlich weniger weil die gleiche Endsumme über mehr Monate ausgezahlt wird. Alleinerziehende können auch noch bis zum 14ten Lebensmonat beziehen. Und 2 Monate (auch bis zum 14ten) stehen dem Papa zu wenn diese sie nutzen möchte. Zudem bekommst du die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld, was in der regel höher ist als Elterngeld, aber mit dem verrechnet wird. Sprich, bei voller Auszahlung bekomst du also also 8 Mutterschaftsgeld, dann bis zum 12ten Lebensmonat Elterngeld. Und Monat 13 und 14 könnte Papa machen. Ob Dein Arbeitsvertrag dann noch läuft, ob Du noch resturlaub hast, ist völlig egal und ohne Belang. Allerdings mußt Du Einkommen der Elterngeldkasse melden, gegebenenfalls wird es dann entsprechend gegengerechnet.
Wegen Lohnersatz, ja es ist Lohnersatzzahlung. Aber dei Zahlungshöhe berechnet sich aus den 12 Monaten VOR beginn. Läuft das Elterngeld erst einmal, udn ändert ihr nichts am Auszahlungszeitraum, dann ändert sich an der Höhe nichts mehr. AUSSER, Du gehst wieder arbeiten und bekommst Einkommen, das müßtest du dann eben angeben und dann würde das Elterngeld entsprechend gegengerechnet werden. Und, man darf nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten.
Die 300 € bekämmst du nur dann, wenn Du entweder vorher nicht gearbeitet hättest, oder aber so wenig Einkommen gehabt hättest, das Du nur auf den Mindestsatz von 300 € kommst.
Mitglied inaktiv - 06.12.2013, 15:30
Antwort auf:
Elterngeld und befristeter Vertrag
Liebe Danyshope,
mir wurde bei der Elterngeldstelle versichert, dass ich in den ersten 14 Monaten Elterngeld bekommen kann, deshalb habe ich den 13. LM beantragt, da ich im 3. LM REsturlaub genommen habe. Partnerschaftsmonate (1 und 2) sind auch genommen. Spricht Deiner Auffassung nach etwas dagegen?
Viele Grüße
jocoso
von
jocoso
am 06.12.2013, 18:38
Antwort auf:
Elterngeld und befristeter Vertrag
P.S.: siehe Broschüre BMFSFJ:
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch
genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei
Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate
Elterngeld in Anspruch nehmen.
Beide Eltern haben grundsätzlich gemeinsam Anspruch auf
insgesamt zwölf Monatsbeträge, die jeweils für Lebensmona-
te des Kindes zustehen.
(...)
Verteilung der Monate auf die Eltern
In den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes steht pro Lebens-
monat ein Monatsbetrag zur Verfügung. Nutzen die Eltern die
Partnermonate, gibt es also insgesamt maximal 14 Monatsbe-
träge, ansonsten zwölf Monatsbeträge.
von
jocoso
am 06.12.2013, 18:46