Liebe Frau Bader,
mein erstes Kind wurde im September 2016 geboren. Ich habe dann das Elterngeld auf ein Jahr bezogen. Im September 2017 habe ich mit meiner Teilzeit in Elternzeit für 6 Stunden begonnen und im September 2018 auf 16 Std aufgestockt. Ich bin jetzt wieder schwanger, ET Dezember 2019. Wird das Elterngeld aus den 16 Stunden berechnet oder aus meiner Vollzeitstelle vor meiner ersten Tochter?
Elternzeit läuft im September aus. Weiß nicht ob ich nicht noch ins BV geschickt werde.
von
Lucia152
am 15.05.2019, 09:37
Antwort auf:
Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2019
Antwort auf:
Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit
Das EG bezieht sich auf deine 16 h. Nach Ende der ez dann nach dem vereinbarten Vertrag. Sollte das vollzeit sein nur für sept und Okt. Im nov beginnt sicher der neue Mutterschutz
Mitglied inaktiv - 15.05.2019, 09:57
Antwort auf:
Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit
entweder JETZT gibt es Gründe für das BV oder nicht. :-) wer sollte das ausstellen? mal davon ab, das EG bezieht sich auf deine 16 h. es kommt jetzt drauf an, was NACH der ersten Elternzeit geplant ist. was hast du mit deinem AG vereinbart wie du nach der EZ weiterarbeitest? danach richtet sich der AG zuschuss mutterschaftsgeld
von
mellomania
am 15.05.2019, 13:09