Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich nur noch einige Tage für einen Widerspruch bei der Elterngeldstelle habe. Also ich habe im März 2019 mein 2. Kind bekommen. Mein erster Sohn ist im Juli 2017 geboren. Vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet. Habe dann 2. Jahre Elternzeit beantragt und für 12 Lebensmonate Basiselterngeld bezogen. Seit Juli 2018 bin ich Teilzeit in der Elternzeit arbeiten gegangen. Die Elternzeit und somit auch die Teilzeittätigkeit endete vor dem neuen Mutterschutz, so das ich mein Mutterschaftsgeld in Höhe meines Vollzeitsvertrags erhalten habe. Jetzt sagt mir eine Freundin, das ihr Mann (Personaler) gerader in einer Fortbildung gelernt hat, das man ab 2019 für die Berechnung des Elterngeldes, die Teilzeittätigkeit in Elternzeit ausklammern lassen kann. Voraussetzung hierfür wäre, das man die Teilzeittätigkeit 4 Wochen vor beginn des neuen Mutterschutzes gekündigt hat. Bei Antragstellung in der Elterngeldstelle hat mich keiner gefragt, ob ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet habe, oder einfach nur Teilzeit. Jetzt habe ich meinen Bescheid bekommen, und es wurde meine Teilzeitgehalt ganz normal mitberücksichtigen für August 2018 bis Januar 2019. Vielleicht können Sie mir helfen, ob ich jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen soll, oder ob es keine Änderung für 2019 gab. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
von jam am 03.07.2019, 23:06