Frage: Elterngeld + Mutterschutz

Hallo Frau Bader. Ich bekomme ca. genau 14 Monate nach Geburt meines ersten Kindes mein zweites. Das heißt, mein Bezug vom Elterngeld sowie auch die beantragte Elternzeit endet, dann müßte ich ca. 3 Wochen arbeiten, und dann wäre ich auch schon wieder im Mutterschutz. Bekomme ich dann von meinem AG erneut Mutterschutzgeld, oder nur den Anteil der KK? Wenn ja, wie errechnet sich der Anteil des AG? Außerdem habe ich gehört, daß ich ja dann wieder Elterngeld beziehen kann, dieses Mal für mein zweites Kind. Stimmt das, daß die Höhe sich dann nach den drei Wochen richtet, in denen ich gearbeitet habe, und außerdem nach den 11 Monaten vor der Geburt und dem Mutterschutz meines ERSTEN Kindes? Vielen Dank für eine Antwort, weil ich nirgendwo eine vergleichbare Frage finde, und auch auf allen möglichen offiziellen Homepages scheint es so einen Fall nicht zu geben?!? Susanne

Mitglied inaktiv - 03.09.2008, 09:16



Antwort auf: Elterngeld + Mutterschutz

Hallo, 1. Wenn die EZ beendet ist u Sie zwischendrin arbeiten, bekommen Sie auch den Anteil des AG (ab dem ersten Tag mind. Mutterschutz). 2. EG: Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2008



Antwort auf: Elterngeld + Mutterschutz

Danke für die schnelle Antwort. Zu 1. Wie berechnet sich dann der Anteil des Arbeitgebers? Weil Bemessungsgrundlage sind doch eigentlich drei Monate vor dem Muschu, oder? Ich werde aber nur knappe 3 Wochen arbeiten. Zu 2. Aber wenn ich auf der Homepage des Familienministeriums mein Elterngeld ausrechnen lassen will, heißt es : "Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten." Das heißt doch, es werden bei der Berechnung auch die Monate VOR meiner Elternzeit/ meinem Muschu vom ersten Kind berücksichtigt, oder? Weil nach meinem Verständnis zählen die Monate, in welchen ich andere Leistungen bezogen habe (Elterngeld, Muschugeld) nicht zur Berechnung dazu! Vielen herzlichen Dank noch mal für die Mühen, Susanne

Mitglied inaktiv - 03.09.2008, 11:24



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaub zwischen Mutterschutz und Elterngeld Plus (mit konkreten Daten)

Liebe Frau Bader, wie von Ihnen gewünscht stelle ich meine Frage nochmal neu mit den konkreten Daten. Ich plane meine Elternzeit und Resturlaub wie folgt zu nehmen: Geburt war am 25.07. Mutterschutz bis 19.09. Erste Elternzeit: 20.09. - 24.09. Gehaltsbezug und Urlaub: 25.09. bis 24.10. (3. Lebensmonat) Zweite Elternzeit und Elterngeld ...


Mutterschutz und Elterngeld

Hallo zusammen! Ich habe gerade gelernt, dass man immer volle 14 Wochen im Mutterschutz ist, d.h. wenn das Kind früher auf die Welt kommt, werden die "fehlenden" Tage der 6 Wochen Mutterschutz vor ET einfach hinten angehängt und es bleibt beim Ende Mutterschutz nach dem voraussichtlichen ET (Beispiel: voraussichtlicher ET 04.01.2023, Beginn Mutt...


Elterngeld, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Hallo, Erst mal möchte ich mich bedanken dass es diese Seite gibt! Ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen erhalten und bin darüber sehr dankbar! Frage: Wir planen Kind Nummer 2. Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich zurück in den Beruf und da zum einen die Rückkehr seitens meines Arbeitgebers extrem unschön gestaltet wurde und zum ande...


Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8...


Elterngeld und Mutterschutz

Guten Abend Meine Situation sieht vollgendermassen aus. Ich bin zur Zeit in Elternzeit das 1.Jahr und innerhalb dieses Jahres erneut schwanger geworden. Das zweite Kind kommt genau 1 Jahr nach dem ersten Kind. Jetzt beziehe ich der Zeit Elterngeld volle Auszahlung und müsste bald melden, dass ich in den Mutterschutz gehe. Bei meinen A...


Elterngeld, Mutterschutz, Elternzeit 2.Kind

Hallo Frau Bader, bin schwanger mit dem zweiten Kind und werde im Herbst entbinden. Hätte einige Fragen dazu. Unser erster Sonnenschein kam im Januar 2021 zur Welt. Habe drei Jahre Elternzeit fürs erste Kind beantragt und arbeite aber seit März wieder in Teilzeit (während der Elternzeit) in der Firma, in der ich auch vor dem ersten Kind gearbeite...


Elterngeld, Bürgergeld nach Mutterschutz

Hallo Ich bin seit 1. Mai im BV habe bis dahin in Vollzeit gearbeitet. Es ist für mich die Situation Neuland für mich und kenn mich somit gar nicht aus was ich machen soll. Mein ET ist Mitte November 23. Bis Oktober 23 zahlt mein AG den Lohn.Wann und wo kann ich Mutterschutzgeld beantragen und wie läuft das genau ab? Was ist nach den 8 Woch...


Bemessungzeitraum Elterngeld bei Mischeinkünften, Mutterschutz und Corona

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum des Elterngelds. Aktuell bin ich schwanger mit Kind 2. Erwarteter Geburtstermin 22.10.2023 (Mutterschutz beginnt ab 10.09.2023). Für Kind 1 (geboren am 31.03.2022) habe ich kein Elterngeld bezogen. Für Kind 2 möchte ich jetzt Elterngeld beantragen. Ich habe seit 2013 Mischei...


Teilzeit nach Mutterschutz/Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Schwangerschaft machte ich einen Teilzeitjob mit 20h/Woche sowie einen Minijob mit 10h/Woche. Nun wollte ich nach dem Mutterschutz von 2 Monaten auch wieder so arbeiten. Stimmt es das ich dann kein Elterngeld bekommen würde? Ich dachte man darf 30h/Woche arbeiten. Nun sagte mir aber eine Dame, dass sich da...


Pause zwischen Mutterschutz und Elterngeld?

Guten Tag Frau Bader, mir stellt sich die Frage, ob es möglich ist, zwischen Mutterschutz (und Bezug des Mutterschutzlohns) und Bezug des Elterngelds eine Pause zu machen. Hintergrund ist, dass mein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zwei Monate freiwillig "Elterngeld" in Höhe des üblichen Lohns zahlt. Nach meinem Verständnis ist ein Verschieben...