Hallo Frau Bader.
Ich bekomme ca. genau 14 Monate nach Geburt meines ersten Kindes mein zweites. Das heißt, mein Bezug vom Elterngeld sowie auch die beantragte Elternzeit endet, dann müßte ich ca. 3 Wochen arbeiten, und dann wäre ich auch schon wieder im Mutterschutz.
Bekomme ich dann von meinem AG erneut Mutterschutzgeld, oder nur den Anteil der KK? Wenn ja, wie errechnet sich der Anteil des AG?
Außerdem habe ich gehört, daß ich ja dann wieder Elterngeld beziehen kann, dieses Mal für mein zweites Kind. Stimmt das, daß die Höhe sich dann nach den drei Wochen richtet, in denen ich gearbeitet habe, und außerdem nach den 11 Monaten vor der Geburt und dem Mutterschutz meines ERSTEN Kindes?
Vielen Dank für eine Antwort, weil ich nirgendwo eine vergleichbare Frage finde, und auch auf allen möglichen offiziellen Homepages scheint es so einen Fall nicht zu geben?!?
Susanne
Mitglied inaktiv - 03.09.2008, 09:16
Antwort auf:
Elterngeld + Mutterschutz
Hallo,
1. Wenn die EZ beendet ist u Sie zwischendrin arbeiten, bekommen Sie auch den Anteil des AG (ab dem ersten Tag mind. Mutterschutz).
2. EG: Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2008
Antwort auf:
Elterngeld + Mutterschutz
Danke für die schnelle Antwort.
Zu 1. Wie berechnet sich dann der Anteil des Arbeitgebers?
Weil Bemessungsgrundlage sind doch eigentlich drei Monate vor
dem Muschu, oder? Ich werde aber nur knappe 3 Wochen arbeiten.
Zu 2. Aber wenn ich auf der Homepage des Familienministeriums mein
Elterngeld ausrechnen lassen will, heißt es :
"Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder
wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben,
ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch
solche aus der Zeit vor den 12 Monaten."
Das heißt doch, es werden bei der Berechnung auch die Monate
VOR meiner Elternzeit/ meinem Muschu vom ersten Kind
berücksichtigt, oder? Weil nach meinem Verständnis zählen die
Monate, in welchen ich andere Leistungen bezogen habe (Elterngeld,
Muschugeld) nicht zur Berechnung dazu!
Vielen herzlichen Dank noch mal für die Mühen,
Susanne
Mitglied inaktiv - 03.09.2008, 11:24