Mein Partner (Lebensgemeinschaft) macht zurzeit eine Weiterbildung, die über die Arge finanziert wird (Teilzeit - 4 Stunden pro Tag plus insgesamt 3 Stunden Fahrtzeit pro Tag). Die Weiterbildung umfasst viel Selbststudium mit Gleitzeit. Zur Geburt unseres Kindes bräuchte er einige Tage frei, zumal der Kindergarten unseres anderen Kindes in dieser Zeit wegen Sommerferien geschlossen sein wird. Ihm wurde nun mitgeteilt, dass es keine Urlaubsregelung für das ganze Jahr geben würde und die Sachbearbeiterin aber einem freien Tag zur Geburt zustimmen würde. Ist das rechtens?
Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 03:03