Hallo ich habe mir gestern 2 ärztliche Zeugnisse ausstellen lassen,damit meine Arbeitgeber über die Schwangerschaft und Anfang des MuSchu bescheid wissen.Der eine AG wo ich noch in EU bin gibt mir das Geld wieder steht ja auch so im MuSchugesetz.Der AG wo ich jetzt auf 400 Euro arbeite sagte mir:Das sie das Geld dafür nicht bezahlen auch wenn es so im Gesetz steht.Ich will mich ja wegen 6,-€ nicht aufregen,aber ich musste es mir 2xausstellen lassen und sehe es nicht ein das wenn der AG es bezahlen muss es nicht tut.Was meinen Sie dazu?Kann ich irgendwas tun?
Danke im vorraus.
Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 09:13
Antwort auf:
Dringend Kosten f.d.ärztliche Zeugnis
Hallo,
der AG muss es nur zahlen, wenn er es verlangt hat.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2005
Antwort auf:
Dringend Kosten f.d.ärztliche Zeugnis
Nein, der AG muß gar nichterstatten, wenn er das Attest nicht verlangt hat.
Im MuSchuG steht ausdrücklich drin, daß der AG erstatten muß, wenn er es VERLANGT.
Hat er aber nicht...
Ich habe nie ein Attest ausstellen lassen, mein AG hat es mir zwei Mal "so" geglaubt :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 10:16
Antwort auf:
Dringend Kosten f.d.ärztliche Zeugnis
Also der AG bzw.die vorarbeiterin hat mich jedesmal wieder drauf angesprochen wann ich das Zeugnis mitbringe,also wollten die es ja haben oder nicht?
Ich sagte Ihr sonst hätte ich Ihr ja auch den mutterpaß zeigen können,aber da sagte sie das wäre nicht rechtens!!
Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 10:34