Frage: Dazuverdienen im MuSchu?

Hallo Frau Bader, mir wurde jetzt angeboten (bin seit 31.7. im Mutterschutz) auf Rechnung für eine Firma ein paar Dinge zu Hause zu arbeiten. Das würde ich gern tun, vor allem, weil ich mich ziemlich langweile und ich alles am Rechner machen kann und ich natürlich nix gegen ein bißchen zusätzliches Babygeld habe. Kann ich das offiziell regeln? Es soll angeblich möglich sein, bis zu einer bestimmten Summe (?)dazuzuverdienen, ohne dass man ein Gewerbe anmelden muß oder es sonst irgendwie versteuert werden muss. Korrekt? Danke für Ihre Antwort. BG

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 14:21



Antwort auf: Dazuverdienen im MuSchu?

Hallo, bis zu 30 Std. wegen dem EG/ EU. Alles, was über 410 € geht, witrd auf das EG angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2003



Antwort auf: Dazuverdienen im MuSchu?

"Auf Rechnung" bedeutet, daß Du selbständig arbeiten willst / sollst. Da gilt kein MuSchG, also kann Dir da keiner was vorschreiben. ... aber warte mal in ca. 4 Wochen, wenn das Baby da ist :-))) Alles Gute wünscht Désirée

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 22:25



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