Hallo Frau Bader, leider habe ich noch einige Frage ;-) ganz schön kompliziert das ganze ;-) 1.) Ist es richtig, wenn ich EZ 2 Jahre beantrage, habe ich automatisch das Recht auf 3 zu verlängern, auch wenn dies so vor der EZ nicht vereinbart war? D.h. wenn das 3 Jahr gar nicht erwähnt wurde? 2.) Was wenn nur 2 JahreJ EZ vereinbart wurden, ich im 2 Jahr TZ in EZ arbeiten würde, habe ich dann auch noch das Recht, auf 3 Jahre zu verlängern? Und muss ich dann im 3. J arbeiten (TZ) oder nicht? 3.) Wenn vor der EZ nicht vereinbart wurde, dass z.B. das dritte Jahr bis zum 8 Lebensjahr des Kindes genommen wird, bzw. wenn der AG dies ablehnt, dann hat man also nur Recht auf das 3. Jahr wenn man es direkt an die vorhergehenden 2 Jahre anschließt, richtig? Mann kann nicht nach den 2 Jahren EZ arbeiten und dann irgendwann das dritte Jahr EZ beantragen?
von tanja4444 am 24.04.2012, 14:39