Frage: bv stillen

jetzt mal eine frage. betrifft mich nicht aber eine freundin sie entbindet in vier wochen sie ist seit beginn im bv da sie auf der intensiv stationarbeitet jetzt sagt sie, weil es alle machen, geht sie nach der entbindung wieder ins bv wegem stillen. sie sei ein jahr daheim bei vollen bezügen und ihre elternzeit beginne dann ein jahr später aber hallo? das kann ja nicht sein oder? sie hätte ja ein jahr mehr elternzeit, da das erste durchs bv abgedeckt wäre sie ist ein jahr daheim, volle bezüge um das kind zu stillen? will ja nicht böse werden aber das kann ja nicht rechtens sein das würden alle schwestern so machen im kh. die krankenkasse mache da mit. das bv hat auch die gyn ausgestellt, obwohl es ja um gefährdungen am arbeitsplatz geht. ich kann das nicht glauben, dass das funktionieren soll. ich habe fürs stillen meine elternzeit mit elterngeld benutzt. das wäre ja eine übervorteilung von ihr? der vater des kindes sagt, pro familia und jugendamt (sie sind nicht verheiratet) sagen beide, das bv danach treffe auf sie zu... helft mir mal bitte.

von mellomania am 11.04.2018, 22:47



Antwort auf: bv stillen

Hallo, grundsätzlich kann sie nach dem Mutterschutz ihre Arbeitskraft wieder zur Verfügung stellen und dann noch ein Beschäftigungsverbot wegen des Stillens bekommen. Die Sache hat aber einen ganz großen Haken: Sie muss tatsächlich für die Kinderbetreuung sorgen, denn sonst kann sie ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn der Arbeitgeber sie umsetzt, zum Beispiel in die Verwaltung oder einen Bereich, der nicht gefährlich ist. Sie bekommt dann sowieso im Folgejahr nicht noch weiter Elterngeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2018



Antwort auf: bv stillen

Hatten wir diese Diskussion nicht schon x mal geführt? - Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Still-BV, sondern nur auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen. Ein Ersatzarbeitsplatz geht also vor dem BV. Dazu ist der AG verpflichtet. - Für das Kind muss eine Betreuung nachgewiesen werden. - Das Stillen muss per Bescheinigung regelmäßig nachgewiesen werden, wenn der AG das möchte. - Was ist, wenn das Stillen plötzlich nicht mehr klappt? - Was ist, wenn der AG plötzlich eine Ersatztätigkeit hat? - Um in solchen Fällen Elternzeit zu beantragen, braucht es 7 Wochen Frist.

Mitglied inaktiv - 12.04.2018, 07:32



Antwort auf: bv stillen

Ich meine das schon mal im Bekanntenkreis gehört zu haben. Und ich meine, dass das schon geht. Die damals Betroffene durfte aber trotzdem nach dem 14. LM kein Basiselterngeld mehr nehmen, aber sie konnte tatsächlich noch EG + bekommen. Sie hatte aber auch ein sehr sehr ungewöhnliches und wirklich nicht vertretbares Berufsfeld. Das möchte ich hier nicht nennen, weil es glaube ich so selten war, dass sie dadurch erkennbar wäre. Bin gespannt, was Frau Bader sagt!

Mitglied inaktiv - 12.04.2018, 07:56



Antwort auf: bv stillen

Naja, ein BV setzt ja voraus, daß sie arbeiten geben möchte und auch könnte (Betreuung), aber auf Grund des Stillen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz nicht darf. D.h. sie kalkuliert ein BV ein - das aber evt. gar nicht zustande kommt oder wieder aufgehoben wird, wenn der AG sie doch anderweitig einsetzen kann. Möglich ist es - aber eben sehr riskant. Und ja, ich finde das die Möglichkeit es so zu machen, auch ungerecht allen anderen gegenüber - aber wenn es nun mal rechtlich möglich ist ....

von cube am 12.04.2018, 09:10



Antwort auf: bv stillen

Das Mutterschutzgesetz regelt im Par. 12 die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Mütter, da gibt es einige Punkte, die bei der Arbeit auf der Intensivstation greifen. Par. 13 eröffnet die Möglichkeit für ein BV, sofern eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich sind und Par. 18 regelt den Mutterschutzlohn. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot richtet sich nach Par. 16 Abs. 2, das gibt es allerdings nicht für das Stillen, sondern nur bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach der Geburt (kommt als Still-BV also nicht in Frage). Übrigens gibt es für stillende Mütter keinen besonderen Kündigungsschutz mehr, der Kündigungsschutz nach MuSchG endet vier Monate nach der Geburt. Nach Par. 15 Abs. 2 BEEG werden nur die Zeiten der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist auf die maximalen drei Jahre Elternzeit angerechnet, ein BV darüber hinaus wird nicht angerechnet (ist also vom Gesetzgeber nicht gewollt). Diese restliche Elternzeit kann deine Freundin im Anschluss an das BV nehmen. Beim Elterngeld werden nach Par. 4 Abs. 5 BEEG nur Monate mit Mutterschaftsgeld automatisch der Mutter als Basiselterngeldmonate angerechnet, der Mutterschutzlohn des BV ist im Par. 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BEEG nicht genannt (anders ist es bei Beamtinnen oder Soldatinnen, bei denen nach dem Wortlaut des Gesetzes auch Monate mit Still-BV als Basiselterngeldmonate angerechnet würden). Daher stehen deiner Freundin und ihrem Partner trotz eventuellem Still-BV noch die volle Anzahl an Elterngeldmonaten zur Verfügung (nur die Mutterschutzmonate muss sie zwingend nehmen). Laut dem Gesetz ist also alles in Ordnung. Wenn du es ungerecht findest, kannst du dich beim Gesetzgeber beschweren.

Mitglied inaktiv - 12.04.2018, 12:02



Antwort auf: bv stillen

für den ist es das einfachste, ihr das bv zu geben und gut.. die krankenschwestern hocken alle in der gleichen kk und das scheint bei andren auch zu klappen. also wird sie sich gar nicht um einen betreuungsplatz kümmern müssen, weil das bv eh klappt, nach ihrer aussage. der ag wird ihr auch keinen andren arbeitsplatz anbieten, das ist doch nur arbeit. sonst hätte er das ja am anfang der schwangerschaft ja schon gemacht. sie wird kein elterngeld beantragen sagt sie, weil sie ja das volle gehalt bekommt. wird in dem jahr eltenrzeit angerechnet? sonst hätte sie ja ein jahr frei und könnte dann mit den drei jahren ez starten. ich sehe es wie uriah, aber da der ag das spiel mitmacht und die kk auch? die rechtslage ist die eine sache, wenn aber alle mitmachen? ich finde es krass...

von mellomania am 12.04.2018, 13:10



Antwort auf: bv stillen

Ich kenne auch so einen Fall, da hatte SIE ein Jahr Still-BV und ER hat währendessen 12 Monate EZ genommen. Zusammen sind waren sie während der Zeit insgesamt 8 Monate lang mit dem Wohnmobil quer durch Europa unterwegs. Da ist mir auch die Kinnlade runter gefallen als ich von dieser Dreistigkeit gehört habe. Aber die allermeisten scheinen wohl damit durchzukommen...

von bellis123 am 12.04.2018, 13:37



Antwort auf: bv stillen

das ist ja der plan, dass er gar keine elternzeit nimmt sonder nur seine zwei monate. ich finde das dreist wenn das klappt. dafür ist doch eltenrzeit da, aber wenn es um ihre vorteile geht ist sie schnell dabei. das jugendamt hätte gesagt das treffe auf sie zu und pro famiilla auch. was haben die bitte damit zu tun?

von mellomania am 12.04.2018, 13:44



Antwort auf: bv stillen

Die Mutterschutzfrist nach der Geburt (mindestens acht Wochen) wird ihr auf jeden Fall auf die Elternzeit angerechnet, es bleiben also keine drei Jahre Elternzeit übrig. Das Jugendamt und profamilia können nur die Rechtslage nach dem Mutterschutzgesetz beurteilen, und die ermöglicht ein Still-BV. Warum regst du dich so sehr über BVs auf? Soweit ich es verstanden habe wird der Mutterschutzlohn nur von den Arbeitgebern bezahlt über die U2-Umlage (also wäre es eigentlich im Interesse der Arbeitgeber, unrechtmäßige BVs zu verhindern).

Mitglied inaktiv - 12.04.2018, 14:05



Antwort auf: bv stillen

Ich finde es auch extrem unfair. Ich sehe es aber - rein rechtlich - so: es geht nicht darum, wie unfair es für andere ist, sondern dass die stillende Mutter keinen Nachteil gegenüber anderen MA´s haben darf. Wenn diese besagte Mutter es so hinstellt, als wenn sie ja arbeitswillig wäre (Betreuung gesichert etc), der AG aber keinen "sicheren" Platz für sie hat, darf sie nicht benachteiligt werden und in EZ bzw. EG gezwungen werden. Letztendlich läge es am AG, einen Platz für sie zu schaffen, um die Ausnutzung des Systems zu unterbinden.

von cube am 12.04.2018, 14:11



Antwort auf: bv stillen

ich rege mich aus privaten gründen auf. über die person und ihre art, das durchzuboxen. und ja, es ist unfair, wenn sie keine betreuung sucht weil sie weiß, dass sie vollverdienend stillend zuhause sitzt. sie ist nicht arbeitswillig. sie möchte vollgehalt und nicht arbeiten. und da rege ich mich zu recht auf, tut mir leid. ich habe, wie alle andren auch, meine elternzeit dafür gehabt bei meinen kindern zu sein. auf die details warum ich mich aufrege, möchte ich hier nicht eingehen. es geht mir nur darum, ob, wenn ag und kk zusammenarbeiten, eine solche konstellation, keine elternzeit, ein jahr daheim, bv, stillen, und danach noch 2 jahre und 10 monate elternzeit, also faktisch 3 jahre und 10 monate elterzeit zu haben, unter vollbezügen im ersten jahr möglich ist.

von mellomania am 12.04.2018, 15:32



Antwort auf: bv stillen

Wenn keine Arbeitsbereitschaft und auch keine Möglichkeit zu arbeiten besteht (nicht wegen der gefährdenden Arbeitsbedingungen, sondern aus privaten Gründen), dann könnte ich mir vorstellen, dass eine Anzeige wegen Betrugs Erfolg hätte und zumindest in der betreffenden Einrichtung weitere Mißbrauchsfälle verhindern würde. Man kann alle Personen anzeigen, die in diesen Betrug verwickelt sind, auch die Sachbearbeiter der Krankenkasse - dann ist es eben gemeinschaftlicher Betrug. Das Mutterschutzgesetz hat die eindeutige Intention, werdende Mütter und ihre Kinder vor Nachteilen und Schäden zu schützen; es hat keinesfalls die Intention werdende Mütter gegenüber anderen Arbeitnehmerinnen zu privilegieren.

Mitglied inaktiv - 12.04.2018, 17:26



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