Liebe Frau Bader,
ab 2019 gibt es ja die sogenannte Brückenteilzeit, die 1 bis zu 5 Jahre TZ ermöglicht, ohne den Anspruch an der Vollzeitstelle zu verlieren. Aktuell bis ich im ersten Jahr meiner EZ (Basis EG) und plane die weiteren 2 Jahre TZ in EZ zu arbeiten. Wenn ich im Anschluss daran die Brückenteilzeit in Anspruch nehmen will, gehören dann die 2 Jahre, wo ich TZ in EZ gearbeitet habe, schon zu den 5 Jahren? Sollte das der Fall sein, wäre es dann nicht schlauer, mir das 3. Jahr EZ aufzuheben und erstmal die Brückenteilzeit in Anspruch zu nehmen?
Danke für Ihre Antwort,
Caro H.
von
Car.78
am 21.07.2019, 21:54
Antwort auf:
Brückenteilzeit nach EZ
Hallo,
nein, das ist unabhängig von einander.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2019
Antwort auf:
Brückenteilzeit nach EZ
Nein, die Teilzeit während der Elternzeit hat mit der Brückenteilzeit nichts zu tun. Es sind zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen, TZ während Elternzeit machst du auf Grundlage des BEEG und die Brückenteilzeit aufgrund des TzBfG.
TZ während EZ wird nicht bei der Brückenteilzeit angerechnet.
von
chrissicat
am 21.07.2019, 23:39
Antwort auf:
Brückenteilzeit nach EZ
Ah super, danke! Dann kann ich theoretisch nach 3 Jahren EZ noch 5 Jahre Brückenteilzeit nehmen, ohne meinen 100% Vertrag zu verlieren?
von
Car.78
am 22.07.2019, 06:13
Antwort auf:
Brückenteilzeit nach EZ
Wenn es genehmigt wird, ja. Ist leichter abzulehnen als tz in ez
von
mellomania
am 22.07.2019, 07:46