Frage: betreuung

Liebe Expertin, ich habe da mal eine Frage. Und zwar haben wir nach langer, langer Suche nun endlich eine tolle Tagesmutter bzw. Kinderfrau für unsere kleine Tochter gefunden, die sie auf jeden Fall in der ersten Zeit in unserer Wohnung betreuen wird. Nun kann es sein, dass sie zu dieser Zeit auch noch ein weiteres "fremdes" Kind betreut, welches sie dann mit zu uns bringen würde. Für meine Tochter finde ich das toll. Mir stellt sich jedoch die Frage, wie es mit der Haftung im Falle eines Unfalls o.ä. aussieht. Da ich die Eltern des anderen Kindes nicht kenne, möchte ich natürlich ausschließen, dass wir haftbar gemacht werden können, falls sich das andere Kind in unserer Wohnung verletzt, etwas verschluckt o.ä. Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Herzliche Grüße, Anna

von annamaja am 27.02.2013, 20:51



Antwort auf: betreuung

Hallo, die anderen Eltern können einen Haftungsausschluss unterzeichnen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2013



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