Frage: Betr. Aufhebungsvertrag?

Hallo Frau Bader! Wie stehen denn die Chancen, dass man keine Sperre vom Arbeitsamt bekommt, wenn man zum Ende des Erziehungsurlaubs nicht kündigt oder gekündigt wird sondern uns für einen Aufhebungsvertrag entscheiden. Muss da eine Begründung drin stehen? Reicht als Begründung, die Angabe der Arbeitszeiten (teilweise bis 19 Uhr und länger, Arbeitsbeginn 7.15 Uhr) und die KiTa`s solang nicht geöffnet haben? Würde ja gerne wieder Vollzeit arbeiten, aber bei uns sieht es mit so langen Betreuungszeiten sehr schlecht aus. Stehe ja dann praktisch der Vermittlung zur Verfügung, nur eben nicht für solch extreme Arbeitszeiten. Nochmals Danke Nina

Mitglied inaktiv - 14.08.2002, 08:33



Antwort auf: Betr. Aufhebungsvertrag?

Liebe Nina, ein Aufhebungsvertrag führt auch zu einer Sperre, es sei denn, der AG hätte sonst gekündigt. Die Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Gruß NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2002



Antwort auf: Betr. Aufhebungsvertrag?

also ich bin gelernte textilverkäuferin und finde schon nun seit knapp 4 bis 5jahren keine arbeit. (hab zwischendurch nur mal so auf 630,-DM basis als reinigungskraft gearbeitet-aber das darf ich nun auch nich mehr) ich habe meinen abschluß leider nicht geschafft gehabt, erst beim 3.anlauf und da war meine kleine schon da! danach ging ich in den 2jährigen EU und bin danach nur auf 630,-DM basis (s.o.) arbeiten gegangen. mich wollte keiner haben, weder in der ss, noch als die kleine in die kita ging! hatte mich aber die ganze zeit beim arbeitsamt, arbeitssuchend gemeldet. die meinten zwar ich solle mich doch arbeitslos melden, doch auf 600,-DM verzichten?? konnte ich mir echt nicht leisten. nun hab ja auch nichts gefunden. nun bin ich im 7monat und wer nimmt da ein schon? ich werde sobald der kleine da ist, wieder die 2jahre in anspruch nehmen und danach mich arbeitslos melden. ich hoffe ja dann wieder auf einen umschulung. hab ja 2 adressen!! würde mich freuen, eine davon zu bekommen. mal sehen.. bei einem aufhebungsvertrag sind sich beide einig (arbeitgeber und arbeitsnehmer). ich würde mich eher kündigen lassen. ich weiß das man 3monate vom arbeitsamt eine sperre bekommt. ob da die zeiten ausreichen?? das weiß ich leider nicht! denn man kann ja auch schicht arbeiten mit einem kleinen kind, hat mir das arbeitsamt damals mitgeteilt und ich solle mir um die unterbringung gefälligst selbst bemühen. es gäbe ja noch die eltern oder großeltern! das die großeltern aber zu schwach(zu alt) und die eltern vielleicht auch arbeiten sind, daß ist dem amt völlig egal! so wars bei mir!!

Mitglied inaktiv - 17.08.2002, 08:47



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