Beschäftigungsverbot während der gesamten SS?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot während der gesamten SS?

Liebe Frau Bader, Ich arbeite in NRW therapeutisch in einer Erziehungs-und Familienberatungsstelle.Meine Klienten sind zwischen 0 und 99 Jahren,also jedes Alter. Nun hat der Betriebsarzt einen Antikörpertest durchgeführt und ich habe keinen Antikörperschutz gegen Ringelröteln Keuchhusten und Cytomegalie. Der Betriebsarzt empfiehlt,dass ich bis zur 20.Ssw. Nicht mit Kindern unter 6 arbeiten darf. In der Vergangenheit hatten wir jedoch auch Kinder mit Ringelröteln,die im Grundschulalter waren. Meine Frauenärztin kann die Entscheidung nicht verstehen und meint,dass ich eigentl. Die gesamte Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bekommen sollte und nicht nur für Kinder unter 6jahren. Wie ist es rechtlich,darf ich die gesamte Schwangerschaft nicht arbeiten? Hat der der Arbeitgeber das letzte Wort, das Amt für Arbeitsschutz oder kann meine Gynäkologin das Beschäftigungsverbot aussprechen. Ich habe groß Angst mich anzustecken,weil ich oft mit verhaltensauffälligen und distanzlosen Kindern arbeite. Danke für ihre Antwort

von Hasenbande am 17.10.2013, 19:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der gesamten SS?

Hallo, entscheidend tut das die Gynäkologen, Sie können aber auch am Amt für Arbeitsschutz nachfragen. Klären Sie doch mal im Forum von Dr. Bluni, wie er das sieht Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der gesamten SS?

Im Grunde muss Dein AG das BV aussprechen weil die Arbeit da gefährdende ist. Grundsätzlich kann aber auch der FA ein BV aussprechen. Der AG kann gegen ein BV keinen Einspruch einlegen, lediglich eine Prüfung durch einen weiteren Arzt beantragen (den er aber meines Wissens nach nicht bestimmen kann). Ob Du nun arbeiten darfst oder nicht kannich selber leider nicht beurteilen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.10.2013, 08:35



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