Liebe Frau Bader, Ich arbeite in NRW therapeutisch in einer Erziehungs-und Familienberatungsstelle.Meine Klienten sind zwischen 0 und 99 Jahren,also jedes Alter. Nun hat der Betriebsarzt einen Antikörpertest durchgeführt und ich habe keinen Antikörperschutz gegen Ringelröteln Keuchhusten und Cytomegalie. Der Betriebsarzt empfiehlt,dass ich bis zur 20.Ssw. Nicht mit Kindern unter 6 arbeiten darf. In der Vergangenheit hatten wir jedoch auch Kinder mit Ringelröteln,die im Grundschulalter waren. Meine Frauenärztin kann die Entscheidung nicht verstehen und meint,dass ich eigentl. Die gesamte Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bekommen sollte und nicht nur für Kinder unter 6jahren. Wie ist es rechtlich,darf ich die gesamte Schwangerschaft nicht arbeiten? Hat der der Arbeitgeber das letzte Wort, das Amt für Arbeitsschutz oder kann meine Gynäkologin das Beschäftigungsverbot aussprechen. Ich habe groß Angst mich anzustecken,weil ich oft mit verhaltensauffälligen und distanzlosen Kindern arbeite. Danke für ihre Antwort
von Hasenbande am 17.10.2013, 19:21