Hallo,
ich habe meinem AG im Januar 13 meine zweite Schwangerschaft bekannt gegeben und gleichzeitig die Elternzeit des ersten Kindes abgebrochen damit ich wieder in den Mutterschutz gehen kann.
Gleichzeitig habe ich darum gebeten, dass verbleibende 3. Elternzeitjahr von meinem ersten Kind zwischen das 3. und 8 Lebensjahr zu verschieben.
Nun habe ich heute (Mai ´13) Post von meinem AG bekommen das er beide Sachen "zur Kenntnis" genommen hat.
Was heißt das jetzt für mich? Ist mein AG damit einverstanden so wie ich es geschrieben habe oder muss ich mich wieder bei ihm melden um das noch mal schriftlich einzufordern?
Was habe ich für Möglichkeiten wenn er sich weigern sollte mir den AG Anteil zum Muschu dazu zu geben?
Vielen Dank für ihre Antwort.
von
Leonie22
am 02.05.2013, 19:30
Antwort auf:
Bekanntgabe der Schwangerschaft zur Kenntnisnahme
Hallo,
auf den Abbruch der ersten EZ haben Sie einen Anspruch, da reicht zur Kenntnis nehmen.
Auf die Verlegung der EZ nicht, da würde ich dann noch mal fragen, wenn es soweit ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2013
Antwort auf:
Bekanntgabe der Schwangerschaft zur Kenntnisnahme
Das Schreiben reicht da er nicht zustimmen braucht, es ist lediglich zu melden, nicht zu beantragen.
Alls gut :-)
von
Sternenschnuppe
am 02.05.2013, 19:53
Antwort auf:
Bekanntgabe der Schwangerschaft zur Kenntnisnahme
Ähem, wenn man Elternzeit übertragen lassen möchte, braucht man sehr wohl eine Genehmigung!
Ich würde mich aber trotzdem mit dieser Antwort auf der sicheren Seite fühlen, denn der AG hat den Sachverhalt wahrgenommen und nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.05.2013, 23:19
Antwort auf:
Bekanntgabe der Schwangerschaft zur Kenntnisnahme
Die Übertragung habe ich unterschlagen.
Ja, da muss er zustimmen, beim Rest nicht.
Sorry :-)
Zur Kenntnis genommen und nicht widersprochen gilt meines Wissens aber als angenommen.
von
Sternenschnuppe
am 02.05.2013, 23:49