Hallo Frau Bader, mich beschäftigt folgendes Problem: Ich war beim ersten Kind bis zur Elternzeit angestellt und in der GKV. Danach habe ich mich selbständig gemacht und blieb zunächst in der GKV, wechselte dann aber in die PKV. Mir wurde vom Vermittler gesagt, ich könne immer wieder in die GKV zurück, die würden mich mit "Kusshand" nehmen. Nun bin ich - nicht ganz planmäßig - wieder schwanger und werde das Gewerbe abmelden müssen. Ich möchte aber auch wieder zurück in die GKV (Mann und 1. Kind sind dort versichert, Mann verdient mehr). Kann ich nun wieder zurück in die GKV (mit eigenem Beitrag oder familienversichert) oder nicht? Habe inzwischen Zweifel bekommen und finde mich in den Texten des SGB V nicht zurecht. Ich weiß auch nicht, wie ich ohne mein Einkommen die Versicherung zahlen soll. Ich bin Ende 30 - falls das eine Rolle spielt. Ich hoffe Sie können mir raten, oder einen Paragrafen zum nachlesen nennen... Vielen Dank. LG Emily
Mitglied inaktiv - 27.08.2008, 10:09