Sehr geehrte Frau Bader, ich habe letztes Jahr nach Geburt meiner Tochter zusammen mit meiner Anmeldung zur Elternzeit die Teilzeit in Elternzeit mit Beginn am 15.Juni 2020 beantragt (wurde seitens AG genehmigt). Aufgrund der Kita-Schließungen durch Corona verschiebt sich nun die Eingewöhnung meiner Kleinen in der Krippe um 2 Monate. Dadurch kann ich erst ab 15. August 2020 mit der Teilzeit in Elternzeit beginnen. Jetzt frage ich mich, 1. ob ich den Beginn der Teilzeit einfach so nach hinten verschieben kann bei meinem AG oder ob dieser einer Verschiebung zustimmen muss? 2. Ich habe im BEEG gelesen, dass man 2x die Stundenanzahl bei Teilzeit in Elternzeit verkürzen kann. Könnte ich damit die beiden Monate auf „Null“ setzten und dann ab 15. August mit der Teilzeit in Elternzeit beginnen? Vielen Dank im Vorab für Ihre Hilfe.
von Fini Bini am 14.05.2020, 22:10