Sehr geehrte Frau Bader, durch die vielen Beiträge bin ich nun ganz verunsichert: Ich bekomme voraussichtlich am 05.01.10 mein erstes Kind. In der Zeit des Mutterschutzes -gemeint sind die 8 Wochen danach- bekomme ich ja noch das Mutterschaftsgeld. Wenn ich dann ab dem 02.03. für 12 Monate Elternzeit beantrage, bekomme ich dann auch für die vollen 12 Monate Elterngeld oder nur für 10 (da die ersten 8 Wochen Mutterschutz mit verrechnet werden)? Vorab vielen Dank für die Antwort! Viele Grüße Kerstin
Mitglied inaktiv - 23.11.2009, 11:48