Beginn Elternzeit, Kündigungsschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beginn Elternzeit, Kündigungsschutz

Hallo Frau Bader, mein mann plant die 2 Partnermoante bzgl. des Elterngeldes zu nehmen. Bislang habe ich überlegt wegen meinem bestehenden Kündigungsschutz, dass er dies im 3. und 4. Monat nach Geburt des Kindes zu nehmen (ich nehme in dieser Zeit meinen (Rest-)Urlaub. Zeitlich würde uns jedoch besser passen, wenn mein Mann den 4. und 5. Monat EZ für die Partnermonate nimmt. Ich hätte dann aber im 5. Monat meines Wissens keinen Kündigungsschutz mehr, oder? Jetzt ist es jedoch so, dass mein AG eine Betriebsvereinbarung hat (seit ca. 2 Jahren), wonach ALLE Mitarbeiter bis 2010 Kündigungsschutz haben (ausgenommen Effekte aus einer Funktionsanalyse). Die besagte Analyse wurde schon vor ca. 2 Jahren gemacht (es sollte festgestellt werden, welche Stellen überflüssig sind; Verfahren ist aber abgeschlossen). Ich bin dann ja eigentlich im 5. Monat dann auch nicht kündbar auf Grund dieser Vereinbarung, oder? Hinweis: Ich habe noch eine zusätzliche Frage zum Eintrag vom 10.01.08 zu "Beginn Elternzeit" von Forumsteilnehmerin Flappes gestellt Vielen Dank! LG Schnecke14

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 13:28



Antwort auf: Beginn Elternzeit, Kündigungsschutz

Hallo, Sie müssen das trennen: SIE sind in SS und EZ nicht kündbar, aber danach ER ist nicht kündbar, wenn er EZ beantragt hat Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2008



Antwort auf: Beginn Elternzeit, Kündigungsschutz

Ich sehe es so: Bis zu 4 Monate nach geburt hast Du Kündigungssch. 7 Wochen vor deren Beginn, mußt Du die EZ mitteilen, also irgendwann zu Beginn 3. Monat nach der Geburt, wenn sie im 5. beginnen soll. Damit überlappen sich KündigSch vom MuSchu und Ez von Dir doch, Male das mal auf einen Zeitstrahl, dann wird es klarer :-) Dein Mann ist ja völlig unabhängig davon. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 15:34



Antwort auf: Beginn Elternzeit, Kündigungsschutz

Hallo Fr. Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe dazu allerdings noch Fragen. 1. Musch und EZ laufen also parallel? D.h. auch wenn ich erst im 5. Monat nach ET mit der EZ beginne, werden die 8 Wo. Musch angerechnet? Müsste dann also bei meinem AG Splittung der EZ beantragen (für Zeitraum Musch und späteren Beginn der "eigentlichen EZ")? 2. Beabsichtige die EZ mit meinem Mann ja zu teilen. Habe ich auch noch Kündigungsschutz, wenn ich bspw. erst ab 6. Monat nach ET mit der EZ beginne (mit Hinweis auf die Betriebsvereinbarung meines AG - siehe ursprüngliche Ausführungen in meinem Eintrag hierzu)? Vielen Dank LG Schnecke14

Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 11:21



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