Ausgleich Nachtarbeit während Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ausgleich Nachtarbeit während Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, in meinem Job habe ich eine Rufbereitschaft durchgeführt, welche ich aufgrund meiner Schwangerschaft (Nacht- und Wochenendarbeit) seit Januar nicht mehr durchführen darf. Es war ein langer Kampf, von meinem Arbeitgeber eine Ausgleichszahlung dafür zu erhalten. Jetzt wurde mir eine Zahlung schriftlich bestätigt, jedoch mit zwei Einschränkungen: 1. Der Ausgleich soll an Urlaubs- und Krankheitstagen nicht gezahlt werden. 2. Der Ausgleich soll nur bis zum Beginn der Mutterschutzes gezahlt werden. Sind diese beiden Punkte rechtens? Da ich zuletzt leider lange krank war würde das einen erheblichen Nachteil für mich bedeuten. Auch dachte ich, dass ich den Ausgleich auch während des Mutterschutzes erhalten muss. Viele Grüße, Surikate

von surikate am 30.06.2017, 12:30



Antwort auf: Ausgleich Nachtarbeit während Schwangerschaft

Hallo, wenn Sie jetzt eine Krankschreibung haben, geht die dem Beschäftigungsverbot vor. Ansonsten muss der Ausgleich so gezahlt werden, wie sie es erhalten würden, wenn sie arbeiten würden. Im Mutterschutz bekommen Sie keinen Lohn mehr, sondern Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss des Arbeitgebers, bei diesem sind die Zuschläge aber zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2017



Antwort auf: Ausgleich Nachtarbeit während Schwangerschaft

zu 1) Das muss genauso bezahlt werden, wie bei arbeitenden Kollegen. Bekommen die den Nachtzuschlag, wenn sie krank sind oder Urlaub haben? Wohl eher nicht. Dann steht es dir auch nicht zu. zu 2) In der Mutterschutzfrist steht dir dasselbe Gehalt zu wie vor der Schwangerschaft.

Mitglied inaktiv - 30.06.2017, 14:55



Antwort auf: Ausgleich Nachtarbeit während Schwangerschaft

Korrektur zu 2) In der Mutterschutzfrist heißt es natürlich nciht "Gehalt", sondern Mutterschaftsgeld und Zuschuß zum Mutterschaftsgeld. Das ist nach § 14 MuSchG das durchschnittliche Gehalt/Entgeld das auch zuvor gezahlt wurde. Referenzzeitraum sind die 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist.

Mitglied inaktiv - 30.06.2017, 14:59



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...


Vertragsänderung in Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich habe im November 2021 meine erste Tochter bekommen. Auf Anfrage meines Arbeitgebers habe ich im Mai 2022 mit 12 Stunden wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. der Vertrag ging zu nächst bis zum 2. Geburtstag, da wir so lange ursprünglich die elternzeit geplant hatten.  dann habe ich eine elternzeit Verlänge...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr...


Mitteilung Schwangerschaft AG

Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...