Frage: Aufsichtspflicht bei 2,5Jährigem

Guten Tag, mein Sohn ist 2,5 Jahre alt. Wir haben einen Garten, der ringsherum durch einen Zaun abgegrenzt ist, es gibt auch keinen Gartenteich. Ich bin immer dabei, wenn mein Sohn draußen spielt. Da wir aber noch ein Baby haben, muss ich von Zeit zu Zeit auch ins Haus, um z.B. zu wickeln. Oder ich muss zur Toilette gehen. Dabei sehe ich natürlich meinen Sohn nicht - handelt es sich dabei um eine Verletzung der Aufsichtspflicht? Ich bin immer nur kurz weg, aber natürlich könnte er in dieser Zeit hinfallen oder jemand könnte die Tür zur Straße öffnen (es wohnen noch weitere Personen im Haus). Ich erziehe meinen Sohn natürlich so, dass er versteht, dass er nicht alleine das Grundstück verlassen darf... Streng genommen dürfte ich aber wohl auch nicht die Türen zur Terrasse geöffnet lassen, wenn ich meinen Sohn nicht sehe - er könnte dann ja auch das Haus verlassen und in den Garten gehen. Unabhängig davon, dass ich natürlich alles tue, um meine Kinder von Gefahren fernzuhalten - wie sieht das rechtlich aus? Vielen Dank und freundliche Grüße Claudia Wilke

Mitglied inaktiv - 03.09.2010, 17:43



Antwort auf: Aufsichtspflicht bei 2,5Jährigem

Hallo, das kommt auf das Alter u den Entwicklungsstand an. Und auf die Gegebenheiten (Ort, Zeit, Umstände). Ich würde das Tor abschließen. Im Zweifel entscheidet ein Gutachter. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2010



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