Frage:
Aufsichtspflicht Besuchskind
Sehr geehrte Frau Bader,
mein 7 jähriger Sohn ist mit einem 8jährigem Mädchen befreundet. Dies Mädchen hält sich nicht an die Regeln im Haus (wo darf sie rangehen etc.), so dass ich gesagt habe, sie können nur noch draußen zusammen spielen. Nun war ich mit auf dem Spielplatz, der ein wenig weiter weg ist, und sie hält sich auch draußen nicht an die Regeln (in welchem Gebiet spielen sie usw.). Bin ich auch draußen - also außerhalb unseres Grundstückes - für das Mädchen in der Aufsichtspflicht?
Ich vermute, wenn ich das Mädchen zu Hause abhole und wir gemeinsam zum Spielplatz gehen, wird stillschweigend von einer Aufsicht durch mich ausgegangen?
Ich habe gegoogelt, dass Sie die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses empfehlen, aber da der Kontakt zu den Eltern sowieso schon angespannt ist, möchte ich den nicht noch mit so etwas provozieren. Wäre ich aus der Haftungspflicht heraus, wenn ich sagen würde: Die Kinder treffen sich um x Uhr beim Spielplatz und spielen dort? Ich würde schon ab und zu nach meinem Sohn gucken, aber da das Mädchen öfter Flausen im Kopf hat, die schlecht vorhersehbar sind, möchte ich dafür nicht die Verantwortung übernehmen. Trotzdem möchte ich den Kindern ja ermöglichen, zusammen zu spielen.
Danke für die Info und VG Babsi
von
Babsi2
am 03.03.2013, 11:51
Antwort auf:
Aufsichtspflicht Besuchskind
Hallo,
sorry, dann würde ich mein Kind nichtmit dem Kind spielen lassen. Wer keine Regeln beachtet stellt ein Risko für den dar, der die Verantwortung trägt. Und das sind Sie.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2013
Antwort auf:
Aufsichtspflicht Besuchskind
Wenn Du den Kindern das spielen ermöglichen möchtest, dann würde ich mein Kind zu denen schicken.
Sorry, aber wer sich hier bei uns nicht an Regeln hält, der kann halt nicht wiederkommen.
Zumindest wenn es so ist wie Du es schilderst, dass es keine Ausnahme ist, sondern die Regel, dass sie nicht horcht.
von
Sternenschnuppe
am 03.03.2013, 12:08
Antwort auf:
Aufsichtspflicht Besuchskind
Na, was denkst du denn, wer die Aufsichtspflicht hat, wenn das Kind bei dir zu Besuch ist und du die Kinder raus lässt?
Die Mutter hat doch mit dir ausgemacht, dass das Kind bei dir ist?
Wie soll sie denn dann wieder die Aufsicht übernehmen, wenn die Kinder draussen sind? Dann müsstest du ihr schon sagen, dass die Kinder draussen sind und du nur noch auf deines achten möchtest!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.03.2013, 12:14
Antwort auf:
Aufsichtspflicht Besuchskind
Hallo Frau Bader,
aus dem Antwortposting von jemand anders unten schliesse ich, dass ich mich nicht ganz deutlich ausgedrückt habe: Ich meine nicht den Fall, dass ein Kind bei uns zu Besuch ist und wir dann rausgehen, sondern den Fall, dass die Kinder von Anfang an sozusagen "auf der Strasse" spielen und zu keiner Zeit auf unser Grundstück gehen. Wenn ich dann streckenweise nach meinem Sohn gucke, würde ich dann auch gleich für das Mädchen mit in der Aufsichtspflicht sein?
von
Babsi2
am 03.03.2013, 17:25
Antwort auf:
Aufsichtspflicht Besuchskind
Nein, auf keinen Fall.
Jeder ist für sein Kind zuständig wenn sie sich so draußen treffen.
Ist ja dann kein Abliefern bei Dir und das Wissen dass Du dabei bist.
Und selbst dann ist es immer fraglich, Aufsichtspflicht ist für mein Empfinden sehr kompliziert.
Gehst Du kurz einkaufen, Schulkind Zuhause, und die Bude brennt ab, hast Du sie nicht verletzt.
Gehst Du feiern und übernachtest woanders, Schulkind Zuhause und die Bude brennt ab, dann hast Du sie verletzt.
In Deinem Fall : Nicht Deine Aufsichtspflicht, es sei denn Du guckst nach Deinem Kind welches ok ist, das andere hockt auf dem Strommast und Du gehst wieder, obwohl gesehen.
von
Sternenschnuppe
am 03.03.2013, 20:07