Hallo Frau Bader NAch Beendigung der Elternzeit kann mir mein Arbeitgeber keine adäquate Stelle bieten. Auch von seiner Seite wird ein Auflösungsvertrag angestrebt. Meine Frage ist nun, wie sich die Höhe der Abfindung nach BAT Richtlinien berechnet, bzw. wo ich dies nachlesen kann. Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 10:12