Hallo Frau Bader,
ich habe mir während der Elternzeit eine andere Stelle gesucht. Mein neuer Arbeitgeber möchte, dass ich schon vor Ablauf meiner offiziellen Kündigungsfrist von drei Monaten bei ihm anfange. Der alte Arbeitgeber schlägt einen Aufhebungsvertrag vor. Können mir daraus gegenüber einer Kündigung Nachteile erwachsen?
Was ist wenn der neue Arbeitgeber zu Beginn der Probezeit kündigt? Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 10.06.2006, 00:54
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
Hallo,
Waru8m soll Ihr AG einen Aufhebungsvertrag machen, wenn Sie einen neuen AG haben? Sie müssen kündigen und tragen das Risiko, in der Probezeit gekündigt zu werden.
Anspruch auf AA haben Sie dann aber.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2006
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
hallo,
es macht im grunde keinen unterschied- der neue ag kann so oder so in oder zum ende der probezeit kündigen, egal wie das alte av geendet hat. für das alg spielt nur die beendigung des letzten av eine rolle. wenn du in den letzen 2 jahren 360 tage versicherungspflichtig beschäftigt warst steht dir auch algI zu.
lg
Mitglied inaktiv - 10.06.2006, 23:07