Guten Tag Frau Bader, da meine Firma schließt können wir nun in eine Transfergesellschaft eintreten. Das heißt, dass wir einen dreiseitigen Vertrag unterzeichnen, der auch aus einem Aufhebungsvertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber besteht. Im Mutterschutzgesetz las ich, dass ich damit auf meine Mutterschaftsschutz-rechte verzichte. Was bedeutet dies genau? Worauf verzichte ich konkret? Gibt es irgendetwas worauf ich ganz besonders achten sollte, bevor ich den Vertrag unterschreibe. Meine Schutzfrist vor der Geburt beginnt bereits nächste Woche, der Vertrag muss bis diesen Freitag abgegeben werden. Davon erfahren habe ich leider erst letzten Freitag. Vielen Dank für Ihre Mühe
Mitglied inaktiv - 13.04.2005, 11:26