Hallo Frau Bader! Kann man einen kürzlich gemachten Änderungsvertrag der bis 14.08 laufen soll aufheben, bzw. kündigen ohne den bestehenden Vertag aufzugeben. (Bin eigentlich noch in Elternzeit habe zum 01.01.07 Vertrag gemacht am 03.01.07 unterzeichnet) Hoffe dies ist keine zu spezielle Frage und Sie dürfen sie beantworten! Viele Grüße luleo
Mitglied inaktiv - 14.01.2007, 20:35