Frage: Arbeitsrecht und Urlaubsanspruch

Hallo Frau Bader. Ich habe einige Fragen bezüglich meiner Arbeit. Ich bin 22Jahre alt und arbeite in der Altenpflege. Das ist meine erste Schwangerschaft und ich bin etwas unsicher. Ich habe zwar das Mutterschutzgesetz zum Teil gelesen, aber meine Chefin scheinbar nicht. Ich arbeite weiterhin an Sonn- und Feiertagen, ich arbeite weiter ich Schichten (Früh und Spät) und ich arbeite 12 - 14 Tage durch. Ich mache auch alles (!) was ich vor der Schwangerschaft auch gemacht habe, also die komplette Pflege. Das ist für mich jetzt sehr anstrengend und gerade bei dem Wetter leidet mein Kreislauf darunter. Meine Kollegin ist auch schwanger und hat unsere Chefin darauf angesprochen und die Antwort war: "Was im Gesetz steht und was hier läuft sind zwei verschiedene paar Schuhe!" Jetzt bin ich sehr verunsichert und trau mich nicht etwas zu sagen. Außerdem habe ich noch eine Frage. Ich gehe am 25.10. in Mutterschutz. Ich habe aber für November Urlaub angemeldet. Kann ich den auch vorher nehmen oder verfällt der mir? Ich möchte nämlich hinterher 2 Jahre in Erziehungsurlaub. Bei uns im Betrieb muss man den Urlaub immer schon ein Jahr vorher anmelden. Da konnte ich ja noch nicht wissen, das ich Ende des Jahres schwanger bin... Wie verhalte ich mich denn jetzt?? Danke schon mal Christine

Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 18:16



Antwort auf: Arbeitsrecht und Urlaubsanspruch

Hallo, in Ihrem Beruf sind verschiedne Beschäftigungsverbote zu beachten, z.B. schwer heben. In der Krankenpflege dürfen werdende oder stillende Mütter an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Wenden Sie sich an den Frauenarzt und an das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2006



Antwort auf: Arbeitsrecht und Urlaubsanspruch

also urlaub steht dir bis zum ende des mutterschutzes zu, also für dieses jahr deine kompletten urlaubstage. über deine arbeit kann ich dir nur so viel sagen, dass meine schwägerin auch altenpflegerin ist und ihre chefin bei ihrer ss auch so blöd gemacht hat. meine schwägerin hat dann sofort ein beschäftigungsverbot von ihrem arzt bekommen und musste bis zur geburt nicht mehr arbeiten. du musst doch garantiert auch schwer heben (die alten leute) und das ist sicherlich nicht gut für dein baby. wenn die chefin kein verständnis zeigt, würde ich erstmal zu arzt gehen und mir ne krankschreibung holen. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 19:26



Antwort auf: Arbeitsrecht und Urlaubsanspruch

Ja, ich muss auch heben, tragen und schieben. Ich habe auch schon überlegt zum Arzt zu gehen. Habe das bei ihm schon mal angedeutet und er sagte, ich sollte nochmal abwarten und wenn sich nichts ändert nochmal zu ihm kommen. Werde ich wohl auch machen. Ich will doch mein Krümelchen nicht gefährden! Danke dir für dein posting. Christine

Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 20:06



Antwort auf: Arbeitsrecht und Urlaubsanspruch

Hallo, ich arbeite auch in der Altenpflege und meine Chefin hat sich für das Mutterschutzgesetz nicht interessiert, sie hat es völlig ignoriert, bis wir uns dann beschwert haben und ihr gesagt haben, dass wir uns an höhere Stellen wenden, leider hatte ich dann nicht's mehr zu lachen auf Arbeit, wurde dann nur noch gemobbt. Mir ging es dann sehr schlecht, ausserdem hatte ich 2-3 Monate vorher erst eine FG. Ich bin dann zum Arzt und die letzten drei Monate habe ich jetzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ob ich nach den Erziehungsjahren dort wieder zurückkehre, weiss ich auch noch nicht, die Situation wird ja nicht besser. Pass auf dich und dein Baby auf und rede mit deiner Chefin, dass Mutterschutzgesetz ist nicht umsonst gemacht worden und deine Chefin muss sich daran halten, sie macht sich sonst strafbar. Notfalls musst du dich an höhere Stellen wenden (wem untersteht das Heim- der Diakonie, da mal probieren und/oderGewerbeaufsichtsamt). Ich wünsche dir viel Erfolg und drücke dir die Daumen! LG Pusti

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 07:32



Antwort auf: Arbeitsrecht und Urlaubsanspruch

Hallo! Ich bin auch Altenpflegerin und weiß das im MUSCHG steht das in unserem Beruf die Sonntagsarbeit erlaubt ist. Wünsche dir alles Gute !!

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 09:24



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