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Hallo Frau Bader! Aufgrund meine Risikoschwangerschaft bin ich seit Ende Mai krankgeschrieben (Krankenkasse).Nun rief mich heute mein Arbeitgeber an,um mir mitzuteilen,das ich keinen Anspruch auf meinen vollen Jahresurlaub hätte.Meine Überstunden könnte ich mir auszahlen lassen aber der Resturlaub von 27 Tagen würde mir nicht mehr zustehen,da ich ja eh zuhause bin.Meiner Meinung nach ist dies nicht rechtens??? Habe ich den Anspruch und wenn ja,wann kann ich den Urlaub nehmen?Ich bin bis zu Beginn des Mutterschutzes arbeitsunfähig.Kann man den vor oder nach dem Erziehungsurlaub nutzen? Vielen Dank für ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Jana
Liebe Jana, Ihnen steht nach dem MSchG normaler Urlaub zu. Gruß, NB
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