Hallo,
bevor ich meinen Sohn bekam, bezog ich Arbeits-
losenhilfe. Im April 2003 wird mein Sohn 2 Jahre
alt. Ich werde mich ab diesen Zeitpunkt wieder arbeits-
los melden muessen, wenn ich keine neue Arbeits-
stelle finde. Meine Fragen :
1. Bekomme ich dann wieder Arbeitslosenhilfe in der
gleichen Hoehe wie vor der Geburt bzw. habe ich
auch noch den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder
ist dieser durch die Erziehungszeit erloschen?
2. Muss ich dem Arbeitsamt nachweisen, ob ein
Kinderkrippenplatz fuer meinen Sohn vorhanden
ist? (Denn solange ich noch keine Arbeit gefunden
habe, wuerde ich meinen Sohn gern noch bei mir
zu Hause betreuen und nicht in eine Kinderkrippe
geben wollen)
Vielen Dank fuer alle Antworten
Petra
Mitglied inaktiv - 10.08.2002, 02:43
Antwort auf:
Arbeitslosenhilfe nach 2 Jahren Erziehungszeit?
zu 1.)
ich würde auf jedenfall einen antrag stellen!
zu 2.)
man sollte doch schon vorweisen können, das eine kitastelle frei ist, wenn man von einen tag auf den andren anfangen muß zu arbeiten!
ich beziehe arbeitslosenhilfe und auch ein teil erg. sozialhilfe.
bekomme nun ende des jahres mein 2tes kind und somit bekomme ich auch nur nocherg. hilfe und mutterschaftsgeld von der kk. wenn das mutterschaftsgeld ausgelaufen ist, werde ich wohl nur noch sozialhilfe bekommen und somit erst wieder arbeitslosenhilfe bekommen, sobald die 2jahre erziehungsurlaub vorbei sind.
ich weiß ja nich, wie deine finanzielle situation ist?...
Mitglied inaktiv - 10.08.2002, 09:09
Antwort auf:
Arbeitslosenhilfe nach 2 Jahren Erziehungszeit?
Hallo Petra,
so wie mir beim Arbeitsamt mitteilte muß man dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Wochenarbeitsstunden zur Verfügung stehen, um Arbeitslosengeld zu beziehen.
In welcher Höhe du dann Unterstützung bekommst weiß ich nicht.
Ich warte auch noch auf meinen Bescheid. Ich habe allerdings vor der Geburt erst Vollzeit, dann in der SS Teilzeit, im Erz.Url. die ersten 9 Mon. Teilzeit 19 Std./Woche gearbeitet.
Wer weiß, wieviel ich ungefähr kriege, bitte melden...
Claudia
Mitglied inaktiv - 11.08.2002, 17:48
Antwort auf:
Arbeitslosenhilfe nach 2 Jahren Erziehungszeit?
Hallo Petra!
Falls Du danach gefragt wirst, kannst Du doch angeben das Deine Mutter oder sonst wer das Kind betreuen würde, wenn Du eine Arbeitsstelle hättest. Ob´s wirklich so ist, wer will das schon wissen? Und heut zu Tage sind die mit der Vermittlung ja nicht besonders fix.
LG Nina
Mitglied inaktiv - 12.08.2002, 12:57