hallo, ich bin im januar 2011 arbeitslos geworden. von januar bis mitte august habe ich dann arbeitslosengeld erhalten. im september wurde dann mein sohn gebohren. meine frage ist nun, habe ich nach ablauf der elternzeit im september, noch weiter anspruch auf arbeitslosengeld? die 12 monate hatte ich ja nicht voll. läuft das arbeitslosengeld was ich in 2011 erhalten habe dann jetzt noch die restlichen 3 monate weiter? danke
von sasa1989 am 14.06.2012, 15:16