Hallo, ich befinde mich seit Mao dieser Jahres in der Elternzeit. Da ich aber einen befistetten Arbeitsvertrag habe, werde ich zwischenzeitlich am 15.09 praktisch arbeitslos. Nun bekomme ich noch bis Mai 2011 Elterngeld. Gibts danach Arbeitslosengeld? Eigentlich steht es mir doch zu, ich habe ja gearbeitet vor der Geburt. Wird es davon abgerechnet, was ich verdient habe oder was ich an Elterngeld kriege? Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden? Vielen Dank Dominika
Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 11:07