HAllo Frau Bader,
wenn man 1,5 Monate, bevor man in den Mutterschutz geht arbeitslos wird und für diesen Zeitraum auch Arbeitslosengeld bezieht, wird diese Leistung nach Ende der Elternzeit also nach drei JAhren, dann noch die restlichen 10,5 Monate fortgesetzt?
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 15:53
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Ja! Allerdings erfolgt die Zahlung nicht mehr nach tatsächlichem Einkommen vor der EZ (wie beim Erstantrag) sondern nach fiktivem Gehalt- sprich Du wirst nach Ausbildung/ berufserfahrung eingestuft und erhältst ALG I nach Tabelle.
Gruß!
Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 16:44