Arbeitslos nach Erziehungszeit / Dauer Erziehungszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslos nach Erziehungszeit / Dauer Erziehungszeit

Mein 2. Kind wurde am 30.01.2012 geboren. Ist es richtig, dass meine Elternzeit bis zum 31.03.2015 geht? Mein Arbeitgeber ist während meiner Elternzeit ist mein Arbeitgeber An Krebs erkrankt und hat den Betrieb so verkleinert, dass er alleine arbeitet. Er möchte mich aus betrieblichen Gründen kündigen, aber in der Elternzeit ist das ja nicht möglich. Eine Abfindung steht mir wohl nicht zu, da ich die Einzige Angestellte war. Ich hab ihn jetzt um eine zügige Zustellung der Kündigung gebeten, damit ich mich arbeitslos melden kann. Die Antwort war, dass er mir in der Elternzeit nicht kündigen kann und wir eine Lösung finden müssen, er ruft mich Montag an. Wie soll ich mich verhalten? Muss er mich nach der Elternzeit also zum 1.4.15 wieder beschäftigen? Und mir dann kündigen? Ich möchte nichts falsch machen. Danke für ihren Rat

von KatharinaValente am 06.03.2015, 14:04



Antwort auf: Arbeitslos nach Erziehungszeit / Dauer Erziehungszeit

Hallo, 1. Er kann Ihnen kündigen, wenn das Gewerbeaufsichtsamt zustimmt (was hier sein kann) 2. Kündigung ist schlecht - denn dann endet automatsich die EZ und Sie müssen sich um die KK kümmern 3. Abfindung ist Aushandlungssache 4. ArBgeld 1 nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2015



Antwort auf: Arbeitslos nach Erziehungszeit / Dauer Erziehungszeit

Wenn das Kind am 30.01.2012 geboren ist die dreijährige Elternzeit am 30.01.2015 beendet. Wie kommst Du auf 31.03.2015?

von Andrea6 am 06.03.2015, 15:34



Antwort auf: Arbeitslos nach Erziehungszeit / Dauer Erziehungszeit

EZ beginnt ab Geburt, nicht nach dem Mutterschutz.

von sternenfee75 am 06.03.2015, 16:03



Antwort auf: Arbeitslos nach Erziehungszeit / Dauer Erziehungszeit

Ich bin also seit über einem Monat aus der Elternzeit. Danke für die Info. Jetzt hat mein AG mir aber immer noch nicht gekündigt, Bzw. Mir nur gesagt, dass er mir halt kündigen will. Ich hab aber auch nicht gearbeitet. Was ist denn mit den Sozialabgaben, Lohn etc? Er hat mir die Info gegeben, dass die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt und somit bis zum 31.3. gehen würde. Was soll ich denn jetzt machen? Hab ich Anspruch auf irgendwas? Danke für eure Hilfe...

von KatharinaValente am 06.03.2015, 19:06



Antwort auf: Arbeitslos nach Erziehungszeit / Dauer Erziehungszeit

Du hast doch sicher einen Elterngeld/Elternzeitbescheid, in dem die genauen Daten drinstehen. Du hast nicht gearbeitet nach der Elternzeit, bekommst also auch keinen Lohn etc. Eigentlich muß Dich Dein Chef gar nicht kündigen bzw. kann es fristlos tun, weil Du nicht zur Arbeit erschienen bist. Wie bist Du denn aktuell krankenversichert? "Anspruch" hast Du weiterhin auf Kindergeld und auf Unterhalt von Deinem Mann/Partner. Und natürlich: arbeitslos melden.

von Andrea6 am 06.03.2015, 19:21



Antwort auf: Arbeitslos nach Erziehungszeit / Dauer Erziehungszeit

Hallo, ich hoffe, Du liest meine Antwort noch, da Frau Bader Dir schon früher geantwortet hat. Deine Elternzeit endet am Tag vor dem dritten Geburtstag Deines Kindes. Am 3. Geburtstag musst Du wieder arbeiten. Ich hoffe, es war ein Rechtschreibfehler, dass Dein Kind am 30.01. Geburtstag hat. Ich gehe mal davon aus, Du meintest am 30.03., oder? Dann musst Du auch am 30.März wieder anfangen zu arbeiten!!! Wichtig!!! Luvi

von luvi am 06.03.2015, 21:18



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