Hallo,
ich bin vor der geb arbeitslos geworden weil mein vertrag auslief und er mir nicht verlängert wurde erhalte jetzt kindergeld und erziehungsgeld, stimmt es das ich auch arbeitslosengeld erhalten sollte. Ach noch etwas wie ist das mit diesem landeserziehungsgeld in bayern hab ich gerade gelesen...bekomm ich dss auch?
Danke für antworten
Katja
Mitglied inaktiv - 15.10.2002, 12:47
Antwort auf:
Arbeitslos - Erzieungsurl
Liebe Katja,
Arbeitslosengeld erhalten Sie, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ansonsten nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2002
Antwort auf:
Arbeitslos - Erzieungsurl
ich bin leider eh arbeitslos, aber...
zur zeit bekomme ich arbeitslosenhilfe und wenn ich dann ab dem mutterschutz, nur noch mutterschaftsgeld bekomme und nach der geburt in die 2erziehungjahre gehe, bekomme ich nur noch unterstützung vom sozialamt, unterhalt für meine tochter(jetziger papa nicht der leibliche) und kindergeld für beide.
würde ich arbeitslosenhilfe wieder nach der geburt beantragen, würde ich auf das erziehungsgeld verzichten müssen, da ich mich ja voll zur verfügung stellen würde.
landeserzihungsgeld bekommst du nur in mecklenburg, bayern und weiß ich leider jetzt nicht. aber keinesfalls in brandenburg, berlin und so..
Mitglied inaktiv - 15.10.2002, 14:27