Frage: Arbeitsaufnahme ???

Sehr geehrte Fr. Bader, habe meine 2 Jungs kurz hintereinander bekommen,Abstand 14 Monate. Gab bei meinem Vollzeit Arbeitgeber nach dem 2.Kind 3Jahre Elternzeit an.Bei meinem Minijob fange ich aber nun nach meiner Elterngeldzeit wieder am 9.April an zu arbeiten.Gibt es da Probleme weil ich bei meinem Vollzeit Job 3 Jahre angegeben habe??? Und wenn ich in meinem Vollzeit Job,da Betreuung der Kinder durch Oma/Opa gegeben ist,auch jetzt schon wieder einsteigen möchte,kann ich die angegebenen 3 Jahre verkürzen und sagen ich möchte jetzt schon wieder arbeiten???Kann mein Chef da nein sagen und auf die 3 Jahre pochen??? Denn er muß mich ja wieder beschäftigen... Danke Ihnen vielmals. Gruß Michaela Haxha

von micha0380 am 04.03.2014, 12:17



Antwort auf: Arbeitsaufnahme ???

Hallo, 1. Nein, wenn der Nebenjob genehmigt ist 2. Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat, darf der AG nur aus betrieblichen Gründen widersprechen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014



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