Hallo Frau Bader, ich hätte da mal ne Frage. Seit 17.12.2002 bin ich für 3 Jahre in Elternzeit. Vor Geburt meines Kindes habe ich mit meinem AG geredet wg. einer Teilzeitstelle, zwei Nachmittage in der Woche. Damals haben meine Chefs mir mündlich zugesagt. Nun ist es so, daß keine Arbeit da ist und sie mir keine Teilzeitanstellung geben können. Kann ich mir während der Elternzeit einen anderen Job suchen ohne meinem AG Bescheid geben zu müssen? Verhält es sich während der Elternzeit anders? In meinem Arbeitsvertrag stehet folgendes: Die AN verpflichtet sich, ihre volle Arbeitskraft in den Dienst des AG zu stellen. Die Übernahme einer Nebenbeschäftigung durch die AN auf Gebieten, die zum Aufgabenbereich des Arbeitgebers gehören, bedarf während der Vertragsdauer generell und für jeden Einzelfall der vorherigen schriftlich zu erklärenden Zustimmung des AG. Ich habe vorher in einer Steuerberatungsgesellschaft gearbeitet. Wenn ich nun einem Job z. B. bei einem RA finden würde, muß ich meinem AG doch nicht Bescheid geben oder? Danke für Ihre Antwort. Gruß Doris
Mitglied inaktiv - 12.03.2003, 15:20