Mein 1. Jahr der Elternzeit ist bald vorbei. Ich habe damals nach der Geburt meiner Tochter 3 Jahre Elternzeit angegeben. Möchte nun nach diesem ersten Jahr 400 Euro bei meiner Firma arbeiten gehen und nach der Elternzeit wieder meine Vollzeitstelle antreten.
Als ich damals meinem Chef von meiner SS erzählt habe, hat er gesagt er würde sich freuen wenn ich nach einem Jahr wieder kommen würde. Nun habe ich von einer mir vorgesetzten Person erfahren, daß der Chef von den 400 Euro-Kräften weg möchte.
Meine Fragen:
Muß mich der Chef beschäftigen (400 Euro oder mehr), wenn ich wiederkommen möchte, auch wenn ich 3 Jahre Elternzeit angegeben habe?
Wenn mein Chef es ablehnt mich für 400 Euro zu beschäftigen und ich würde mehr arbeiten (z. B. 60%), gilt dann mein alter Vollzeitvertrag trotzdem noch nach der Elternzeit, oder ist die Elternzeit dann hinfällig und es gilt dann nur noch der neue Vertrag? Weil ich ja jetzt nicht Vollzeit arbeiten kann, sondern erst wenn meine Tochter mit 3 Jahren in den Kindergarten kommt, deswegen wäre das natürlich ungünstig, wenn ich meinen Anspruch auf meine Vollzeitstelle verliere.
Lieben Dank schon mal
Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 11:28
Antwort auf:
Arbeiten - Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15-30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Dies sollte er darlegen können.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2008
Antwort auf:
Arbeiten - Elternzeit
Hi,
hat er das schriftlich bestätigt? wenn nicht, dann gehste leer aus....bzw wenn keine Zeugen dafür da sind, das du nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen könntest.
Der Chef kann auf die 3 Jahre bestehen, sollte er aber zustimmen, daß Du wieder kommst, so würde ich für die Zeit der EZ einen Zusatzvertrag vereinbaren, der "erlischt" wenn die EZ vorbei ist.
Das hat mir damals Fr. Bader geraten.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 11:52
Antwort auf:
Arbeiten - Elternzeit
Hi,
hier ist doch von einer schon beantragten EZ von 3 Jahren die Rede, in der man allerdings jetzt schon wieder arbeiten möchte, weil der AG damals zugestimmt hat.
Ich war/bin der Meinung, das man sich für die EZ verbindlich festlegt und man normalerweise nur dann früher wiederkommen könnte, wenn z.b der "Versorger" verstorben wäre.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 15:02