Guten Tag Frau Bader, ich bin bis November 2020 bei meinem AG in Elternzeit. Einer Tätigkeit bei einem anderen AG hat er zugestimmt. Ich beginne dort im März mit 30 Stunden die Woche. Meine Fragen: Was passiert, wenn ich die 30 Stunden in der Woche überschreite? Ich habe eine Dienstreise von 4 Tagen. Kann mein alter AG mir dann kündigen oder darf es nur im Monatsdurchschnitt nicht überschritten werden? Gibt es sonst noch Besonderheiten, die ich beachten muss, nicht das mein alter AG mir kündigen kann? Muss die neue Personalabteilung von meinem AG wissen, dass ich da in EZ bin? Der Arbeitsvertrag ist unbefristet, wenn ich nach November 2020 da bleiben will muss ich dann ganz normal vorher kündigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Beste Grüße
von candywish am 25.02.2019, 09:25