Hallo Frau Bader!
Habe 2 Jahre lang einen Minijob ausgeübt und nun leider die Kündigung bekommen. Habe ich irgendeinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe?
Bin bereits seit 2001 in Mutterschutz bzw. Elternzeit und danach nur auf Minijob-Basis tätig gewesen.
Wenn ich mich beim Arbeitsamt melde, kann ich dort einen zeitlichen Rahmen angeben, in dem ich arbeiten möchte (z. B. ca. 10 Std./Woche vormittags)?
Danke schon mal im voraus.
Mitglied inaktiv - 02.02.2010, 18:10
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Hallo,
nein, Sie haben ja nicht eingezahlt.
Beim AA können Sie einen zeitlichen Rahmen nennen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2010
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld
da du keine beiträge in die arbeitslosenversicherung einbezahlt hast, bekommst du kein alg1.
wenn du durch den wegfall des minijobs unter den einkommensgrenzen liegst, kannst du alg beantragen und auch erhalten.
Mitglied inaktiv - 03.02.2010, 08:51
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld
das wichtigste vergessen!!! *örks*
Mitglied inaktiv - 03.02.2010, 09:47