Ich habe noch eine Frage. Wie sieht es aus, wenn Mitarbeiter nach EU nicht weiter beschäftigt werden kann. fristgerechte Kündigung erledigt ist. Wie sieht es dann mit dem Arbeitslosengeld aus. Welche Monate sind Grundlage? die letzten 6, oder die letzten 6 Monate mit Entgelt (also die Zeit vor dem EU)# Danke.
Mitglied inaktiv - 08.10.2001, 16:00