Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist 04/2001 geboren. Mein Mann nahm EU bis zum 31.05.2002. Ich habe EU vom 01.01.2003-30.04.2003 beantragt und bereits damals schon bekannt gegeben, daß ich dann 30 Wochenstunden im EU arbeiten möchte. Mußte damals mich auf zwei Jahre festlegen. Mein Mann ist seit dem 01.06.2002 arbeitslos und wird ein Umschulung beginnen. Ich bat daraufhin meinen AG darum die von mir beantragte Elternzeit rückgängig zu machen und mich aufgrund meiner persönlichen Situation in Vollzeit zu lassen. Heute bekam ich die Antwort, daß ich die Elternzeit in Anspruch nehmen muß !!! und auch nicht 30 Stunden arbeiten darf, weil sich unser Betrieb in einer Sanierungsphase befindet. Es sollen von 10.000 Mitarbeitern 4.000 Stellen abgebaut werden. Meine Frage : Kann mein AG hier überhaupt eine Ablehnung erteilen ? Ich habe doch einen Anspruch wenigstens auf die Teilzeizarbeit im EU mit 30 Stunden. Die Sanierung läuft noch etwa zwei Jahre und danach wären doch noch mehr als 15 Mitarbeiter vorhanden, nämlich noch 6.000. Was versteht man unter wichtigen betrieblichen Gründen ? Vielen Dank schon mal vorab. Viele Grüße von Diddel.
Mitglied inaktiv - 20.06.2002, 22:10