Guten Morgen zusammen, Ich habe nun nach der Geburt meiner Tochter meinen Elterngeldbescheid erhalten. Da ich im letzen Jahr vor der Geburt Krankengeld bezogen habe, veringert sich das Elterngeld drastisch. Nun habe ich gelesen, dass bei Krankengeldbezug auf Grund von Schwangerschaftsbeschwerden diese Kürzung nicht erfolgt. Ich habe in diesem Zeitraum Krankegeld bezogen, da ich meine erste Tochter noch im Kreissaal verstarb und ich mit den Folgen sehr zu kämpfen hatte. Zusätzlich folgte in diesem Zeitraum eine erneute Schwangerschaft, die in einer Fehlgeburt endete. Zählt das auch zu Schwangerschaftsbedingten Erkrankungen? Viele Grüße Hulahupp
von Hulahupp am 19.07.2016, 10:11